Hallo,
Leistet die Wohngebäudeversicherung nur für Rohrbruch, oder auch wenn man bei Bauarbeiten versehentlich ein Loch in eine Wasserleitung bohrt?
Ich danke Euch für Eure Antworten, Viele Grüße!
Hallo,
Leistet die Wohngebäudeversicherung nur für Rohrbruch, oder auch wenn man bei Bauarbeiten versehentlich ein Loch in eine Wasserleitung bohrt?
Ich danke Euch für Eure Antworten, Viele Grüße!
Ich denke hier ist die private Haftpflichtversicherungan der Reihe.
Da sollte es aber keine Schwierigkeiten geben.
Mfg
fragmich46
Von wem wurde der Schaden verursacht, von dem Mieter/Hausbesitzer oder von einem Handwerker ?
Wenn es ein Handwerker war, muss dieser den Schaden seiner Betriebshaftpflichtversicherung melden.
Wenn es der Hausbesitzer selbst war, muß der Schaden über die Wohngebäudeversicherung (Leitungswasserschäden) gemeldet werden.
Wenn es der Mieter war, zahlt der Schaden die Privathaftpflichtversicherung.
Viele Grüße!
Hallo,
Ich denke hier ist die private Haftpflichtversicherungan der
Reihe.
Da sollte es aber keine Schwierigkeiten geben.
Ohne die genauen Umstände zu kennen? Ohne die Eigentumsverhältnisse zu kennen? Ohne Verursacher und Geschädigten zu kennen?
Verwegene Aussage…
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…und ein mitunter überaus schlechter Rat an den Fragenden.
Grüße
Loroth
In solchen Fällen ist es grundsätzlich besser, über die jeweilige SAchversicherung (Wohngebäude- und Hausratversicherung) abzurechnen, da diese eine sogenannte Neuwertentschädigung übernehmen. Der Verursacher gibt seine Haftpflichtversicherungsdaten an und die Sachversicherer nehmen dann bei denen anteilig (da Haftpflichtversicherer nur Zeitwert erstatten)regreß.
Da du dich nicht so viele Angaben machst, ist evtl. noch einiges zu beachten. (Verursacher, Eigentümer, Folgeschaden-regelung etc.)
Viele Grüße,