Lockangebot? Unlauterer Wettbewerb?

Liebe Leute ich stelle Euch folgendes Beispiel vor:

Ein Fitnesscenter wirbt mit Plakaten und im Internet mit einem Betrag
„Schon ab X€ pro Woche“. Die Plakate hängen gut sichtbar an einer Straße.
Vom Betreiber hört man dann, zu dem Betrag X (erlaubt Training) käme noch Betrag Y dazu, was einem gestatten würde unbegrenzt Erfrischungsgetränke zu sich zu nehmen.
Trotz Nachfrage sei ein Vertrag ohne Getränkeflatrate nich möglich.
Auf den Plakaten steht nichts von Zusatzkosten und es wird nicht zwischen Kosten für das Trainieren und Getränken unterschieden.

Aus einem Gerichtsurteil ist mir bekannt, dass einem das Mitbringen eigener Getränke nicht untersagt werden dürfe, schließlich sei die Hauptaufgabe eines Fitnessstudios Dienstleistung in Form von Bereitstellung von Raum und Sportgeräten, und nicht der Getränkeverkauf.

Was ist Eure Meinung? Könnte man dies als Lockangebot bezeichnen, oder versucht da jemand gar ein Gesetz zu umgehen? Wären die Verbraucherschutzzentralen an einem solchen fall interessiert?

Klabauter

Hallo,
abmahnen können Verbraucher in D. nicht, daher wäre diese Werbung nur für einen Mitbewerber oder eben die Verbraucherzentralen interessant.
Die meisten Verbraucherzentralen bietet an, das man solche Fälle kostenfrei über deren Webseite oder per Mail meldet.
hth