Hallo, da ich hier soweit es mir bekannt ist der einzige KFOte bin werde ich die Frage kurz aufgreifen.
Hallo!
Kann mir bitte jemand weiterhelfen: Weshalb werden bei
erwachsenen Patienten grundsätzlich keine lockere Zahnspange
angewendet, um tertiäre Engstände zu beseitigen??
-> körperliche Zahnbewegung nötig um den Kiefer perfekt auszuformen. Mit herausnehmbaren Zahnspangen fast nur unbefriedigend möglich, wenn überhaupt.
Bzw. was ist falsch daran einen ausgewachsenen Ober- und
Unterkiefer zu dehnen, um somit Platz für die Zahnengstände zu
schaffen. Bei Kindern wird das schließlich auch sehr oft
gemacht. Welche Gefahren bzw. Auswirkungen hat das für den
ERwachsenen?
Bei der Dehung werde die Knochenplatten teilweise auseinandergedrückt, in dem geschaffenen Spalt bildet sich neuer Knochen und somit wurde der Kiefer dauerhaft geweitet. Je langsamer die Dehnung stattfindet umso eher werden die Zähne im Knochen nach aussen gedrückt anstatt die Knochen auseinanderzudrücken. Im Unterkiefer ist die mittlere Sutur zwischen den Knochen leider bereits ab dem 2-3 LJ des Patienten verknöchert, im Oberkiefer erst ca ab dem 16 LJ. Die Rückstelltendenz nach einer kindlichen UK Dehnung ist lt. Literatur ca 80%, eine Dehung des UK im erwachsenen Alter ist sinnlos, da der Unterkiefer sich aufdehnt und eine lebenslange Rückstelltendenz hat. Dadurch werden oft die Zähne bewegt und weniger der Knochen so dass es zu Dehiszenzen kommen kann, d.h die Zähne wandern im Knochen so weit nach aussen dass die Wurzeln sichtbar werden. Dies passiert natürlich erst nach einigen Jahren. Darüberhinaus wird diskutiert ob durch die Dehnung des UK die Stellung der Kiefergelenksköpfchen verändert wird was zu Problemen führen kann/könnte.
Dennoch gilt es allgemein als akzeptabel den UK bei massiven kindlichen Engständen zu dehnen, solange die bleibenden Eckzähne im UK noch nicht durchgebrochen sind. Ansonsten stellt der UK für den KFOten eine Art Schablone/Fixpunkt dar, nach der man sich zu richten hat.
Im Artikel www.wer-weiß-was.de/theme230/article-4991289.html
weist Christian darauf hin, dass dies als zahnärztlicher
Behandlungsfehler anzusehen ist…
Danke Manu
Grüsse