Lockvogelangebote...?

Hallo Leute,

angenommen eine Supermarktkette hat einen Artikel zum einem Stichtag X (z.B. ab dem 11.07.) zu einem Schnäppchenpreis im Angebot. Nun geht jemand da hin um diese Artikel zu kaufen. Der Artikel wird nicht gefunden und eine Nachfrage beim Filialleiter ergibt, dass diese Artikel bereits in der Vorwoche!!! verkauft wurden.

Ich glaube mich an ein Gesetz erinnern zu können, welches sogenannte Lockvogelangebote regelt. (Wieviel da sein muß etc.)
Wie wäre in so einem Fall die gesetzliche Lage?

Weiß hier jemand mehr.

Gruß und Dank für Antworten
Rudi

Hallo Rudi,

ich kann dir deine Frage zwar nicht beantworten; aber schon mal ein Hinweis: Das Gebot, einen bestimmten Vorrat zu halten, ist rein öffentlich-rechtlicher Natur und begründet überhaupt keinen zivilrechtlichen Anspruch der potenziellen Kunden.

Falls es dir also darum geht, die Ware noch zu bekommen - auf rechtlichem Weg ist das nicht zu erreichen.

Levay

Irreführende Werbung !?
Hallo Rudi,

evtl. käme in dem Fall die irreführende Werbung gem. §5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Betracht. Ob die Tatbestandsmerkmale im Einzelfall vorliegen, muss natürlich im Detail geprüft werden. Zudem lässt der §5 auch einen Beurteilungsspielraum, welches die Angelegenheit zuzüglich erschwert. Habe jetzt leider keinen Kommentar zum UWG vorliegen. Dort dürfte auch dein Fallbeispiel drinstehen.

Hofe geholfen zu haben.

Gruß
k@@rsten

Hallo,

evtl. käme in dem Fall die irreführende Werbung gem. §5 des
Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Betracht. Ob die
Tatbestandsmerkmale im Einzelfall vorliegen, muss natürlich im
Detail geprüft werden. Zudem lässt der §5 auch einen
Beurteilungsspielraum, welches die Angelegenheit zuzüglich
erschwert. Habe jetzt leider keinen Kommentar zum UWG
vorliegen. Dort dürfte auch dein Fallbeispiel drinstehen.

dazu muss aber gesagt werden, dass eine Klage auf Grund des UWG nicht von einem Privatmann sondern meines Wissens nur von Verbraucherverbänden oder der Konkurrenz geführt werden kann.

Gruß, Niels

1 „Gefällt mir“

Hallo,

das sollte Dir weiterhelfen:

http://www.n-tv.de/554497.html

Grüße
Andreas

Dank an alle… owT

Hi,

siehe auch hier:
http://www.ardtext.de/videotext/index.html?tafel=546

Hoffe das hilft
_Lidl wegen Lockvogel-Angebot verurteilt

Der Discounter Lidl gerät wegen so ge-
nannter Lockvogel-Angebote unter Druck.
Nach einem Urteil des Oberlandesge-
richts Stuttgart müssen auch als Ak-
tionsware beworbene Artikel für zwei
Tage vorrätig sein (AZ: 2 U 7/05).

Das Gericht folgte damit einem Antrag
der Wettbewerbszentrale. Diese hatte
bemängelt, dass Lidl in einer regiona-
len Tageszeitung ganzseitig einen Com-
puterbildschirm und eine Funk-Tastatur
als Aktionsware beworben hatte, beide
Artikel aber am Erscheinungstag der
Anzeige in einer Filiale schon um 9.00
Uhr ausverkauft waren._

J~