Moin,
imho schon den ersten Fehler gemacht, überhaupt zu telefonieren und das Gespräch nicht sofort zu beenden.
Und zweitens, wenn eine „Geschäftsbeziehung“ mit einer Falschbehauptung des Geschäftspartners anfängt, und du zur Zahlung aufgefordert wird, ansonsten Eintreibung…
Ähm, warum hörst du nicht auf deinen Bauch, der dir, wenn du an der Kante am Steilufer stehst, sagt, dass es da vor dir 500m in den Abgrund und dann auf die Klippen geht, sondern auf deinen Kopf, der dir wegen einem Telefonat da was zusammenbastelt von wegen, du könntest deinen Lottogewinn verpassen, wenn du nicht noch zwei Schritte vor gehst?
Grüße, ynot