Loecher in den Waenden vom Vormieter + Renovierung

Hi,

ein Vormieter hat groessere Loecher in den Waenden bei Auszug so schlampig zugemacht, dass weitere Arbeit noetig ist.

Kann ein Nachmieter vom Vermieter verlangen, dass dies vor Einzug in Ordnung gebracht wird (rechtliche Grundlage)?

Wenn sich herausstellt, dass nachdem ein Vormieter Moebel entfernt hat, nun doch gestrichen werden muss, ist das Sache des Nachmieters? Klauseln im MV beziehen sich ja i. d. R. auf den Auszug. Hat ein Nachmieter hier Anspruch darauf, dass der Vermieter streicht?

Danke & Gruesse

Kris

Hoffentlich bleibe ich auch weiterhin vor solchen Mietern verschont.

Ja, ist mir klar, ist am Thema vorbei.

vnA

normalerweise besichtigt man eine wohnung vor unterschreiben des vertrages. da sollte man sowas sehen. und dann fragt man. entweder wird einem die beseitigung zugesichert, oder „gemietet wie gesehen“. in beiden fällen ist klar, wer zuständig ist…

Rechtliche Grundlage ist dein Mietvertrag und beweisbare Zusicherungen des VM.
Da steht drin, in welchem Zustand die Wohnung von dir gemietet wurde und wieder zurückgegeben werden muss.
HTH
G imager

Natuerlich wurde die Wohnung besichtigt. Es wurde zugesagt, dass die Loecher verschlossen werden, was jedoch vom ausgezogenen Vormieter so schlampig passiert ist, dass es richtig gemacht werden muss.

Und wie ich schrieb, ist das Streichen erst notwendig geworden, nachdem die Moebel raus waren. Wer geht denn her und verrueckt Schraenke bei einer Besichtigung?!

Ich habe mir mal meinen eigenen MV (Vordruck) angesehen. Da steht, dass Duebel entfernt und Loecher FACHGERECHT verschlossen werden muessen. Davon ausgehend, dass in meiner Frage auch ein MV-Vordruck vorliegt, ist ein Vormieter dem nicht nachgekommen. Ein Nachmieter hat dem Vormieter gegenueber keine Ansprueche. Daher die Frage, welche er dem Vermieter gegenueber hat. Und in meinem MV steht auch nicht der Zustand der Wohnung, nur wie sie sein soll bei Verlassen.