Löcher in Tiefgarage bohren

Hallo,
angenommen ein Eigentümer oder Mieter möchte auf seinem Tiefgaragenstellplatz (keine Gitterboxen) ein größeres Regal befestigen und dafür Löcher für Dübel in den versiegelten Boden sowie die Wände bohren.
Darf er dies, braucht er die Erlaubnis der anderen Hauseigentümer oder ist dies gänzlich verboten?
Durch die Bohrlöcher könnte doch z.B. Salzwasser von anderen Parkplätzen fließen und zur verstärkten Korrosion der Stahlarmierung in der Decke beitragen.

Hallo,

Hallo,
angenommen ein Eigentümer oder Mieter möchte auf seinem
Tiefgaragenstellplatz (keine Gitterboxen) ein größeres Regal
befestigen und dafür Löcher für Dübel in den versiegelten
Boden sowie die Wände bohren.
Darf er dies, braucht er die Erlaubnis der anderen
Hauseigentümer oder ist dies gänzlich verboten?

Zunächst sollte vorher der Vermieter und die Hausverwaltung gefragt werden, in Tiefgaragen darf nicht alles gelagert werden zwecks Brandschutzverordnung.

Durch die Bohrlöcher könnte doch z.B. Salzwasser von anderen
Parkplätzen fließen und zur verstärkten Korrosion der
Stahlarmierung in der Decke beitragen.

Sehr gut erkannt, nachhaltig könnten Schäden auftreten, die dann der Verursacher zu verantworten hat, das kann teuer werden.

Gruß

BHShuber

Hallo BHSuber,

Zunächst sollte vorher der Vermieter und die Hausverwaltung
gefragt werden, in Tiefgaragen darf nicht alles gelagert
werden zwecks Brandschutzverordnung.

Sehr gut erkannt, nachhaltig könnten Schäden auftreten, die
dann der Verursacher zu verantworten hat, das kann teuer
werden.

Volle Zustimmung. Ergänzend möchte ich dazu sagen, dass, aus meiner Sicht eine Tiefgarage Gemeinschaftseigentum ist. D.h. ein Eigentümer darf sie nicht einfach baulich verändern ohne die anderen Eigentümer zu fragen.
Im Falle eines reinen Mietverhältnis gilt dasselbe nur mit anderen Vorzeichen: Ein Mieter kann nicht einfach einen Stellplatz baulich verändern ohne den vermieter um Erlaubnis zu fragen.

Einen schönen Feierabend!

Euer
Ebenezer

Hallo,

angenommen ein Eigentümer oder Mieter möchte auf seinem Tiefgaragenstellplatz (keine Gitterboxen) ein größeres Regal befestigen und dafür Löcher für Dübel in den versiegelten Boden sowie die Wände bohren.
Darf er dies, braucht er die Erlaubnis der anderen Hauseigentümer oder ist dies gänzlich verboten?

Dass der Boden versiegelt ist, hat sicher einen Grund, sehr wahrscheinlich eine Umweltschutzauflage, damit kein Treibstoff, Motoröl usw. versickert. Da können die Eigentümer/vermieter möglicherweise nicht mal etwas erlauben, oder wenn dann nur mit entsprechenden Auflagen, dass die Versiegelung erhalten bleibt bzw. wiederhergestellt wird.

Durch die Bohrlöcher könnte doch z.B. Salzwasser von anderen Parkplätzen fließen und zur verstärkten Korrosion der Stahlarmierung in der Decke beitragen.

Weil unter dem Stellplatz eine weitere Tiefgaragenetage ist? Oder wie kommt das Wasser vom Boden in die Decke? Ganz klar sind aber mögliche Schäden, insbesondere eben diejenigen, die man gar nicht auf dem Schirm hat, ein guter Grund vorher nachzufragen. Daneben kann es hier aus Branschutzgründen auch sein, dass ohnehin nichts anderes als das Fahrzeug gelagert werden darf.

Grüße

Hi

Da ich des öfteren beruflich damit konfrontiert werde Löcher ( meist 6 mm ) in der Tiefgarage zu bohren um Rauchmelder etc anzubringen, komme ich jedesmal damit in Konflikt , das die Wände der Tiefgarage Träger des Gebäudes sind.
Ein anbohren der Träger des Gebäudes bedeutet ein Eingriff in die Statik

Für gewisse Bereiche hat mir ein Statiker eine Rechenformel gegeben wo ich bohren kann und wo nicht und mich in die ersten Schritte des Grundwissens der Statik eingeweiht um wenigstens einen anfang in meine geplante Arbeit zu bekommen , doch für die meisten Bohrungen muss ein Statiker befragt werden.

und dieser gute Mitbewohner will mal eben so ein Regal aufhängen , wo die Statiker wegen 5 mm oder 6 mm Bohrungen schon so einen Aufstand proben

gruss

C5