Löcher von Sat-Schüssel fachmännisch schliessen

Hallo,

ich stelle mir vor, der Vermieter gestattet die Anbrigung
einer Satschüssel an der Fassade. (4 Bohrlöcher), beim
Auszug wird die Schüssel abgebaut und die Bohrlöcher mit
„Stöpseln“ die es extra dafür gibt verschlossen. Der Vermieter
besteht aber dann auf eine fachmännische!!! Schließung der
Löcher durch eine Fachfirma, verputzen und farblich entspreched
der Fassade. Die Bohrungen sind im 2 Stock. Die Kosten, welche
dann wohl nicht gerade gering sein werden, denk ich mal, sollen
dem Mieter von der Kaution einbehalten werden.

Ich finde das ja als völlig überzogen und frage mich,
darf ein Vermieter dies denn so verlangen??

Danke für Eure Antworten bzw. Meinungen.

Gruß an Alle.

Karin

wenn die stöpsel nicht dicht sind, dringt wasser ein. das kann zu rissen und frostschäden führen. auf derartigen murks würde ich mich als vermieter auch nicht einlassen.

selbstverständlich hat der vermieter einen anspruch darauf, dass der ursprüngliche zustand wieder hergestellt wird.

Hallo !

Was ist vereinbart worden,als die Genehmigung zur Montage erteilt wurde ?
Daraus muss es hervorgehen.

Die Schließung mit passgenauen,farbneutralen und dichten Stöpseln ist ausreichend als Schutz. So werden auch Montagelöcher für Gerüstschrauben von Baugerüsten abgedeckt.
Wenn nichts vereinbart war zum Rückbau,dann ist das technisch einwandfrei und ausreichend.
Ein „Verputzen“ ist völlig abwegig,denn es geht doch wohl um 4 Löcher je 10 bis 12 mm Durchmesser ?
Ein Ausspritzen mit Acrylmasse oder vorher teilweise ausstopfen mit Isolierung und dann eine Farbangleichung mit Dispersionsfarbe wäre m.E. völlig ausreichend,wenn optische Angleichung vereinbart war.

mfG
duck313