Mal so eine Frage:
Angenommen ein AG stellt sich Ende eines Kalenderjahres vor seine „Mannschaft“ uns sagt, dass Löhne nach Rücksprache mit diversen Banken für das ganze nächste Jahr gesichert sind.
Bittet aber das anstehende Weihnachstsgeld auf 2 Raten bezahlen zu dürfen d.h. 1 x im Nov. und das 2. x im Feb. des folgenden Jahres.
Im Feb.wird das Weihnachtsgeld jedoch NICHT gezahlt. Rekamationen folgen!
AG sagt daraufhin diese Zahlungen im folgenden Monat zu.
Der folgende Monat bringt aber eine viel größere Überraschung = der Arbeitgeber zahlt nun gar nichts mehr!!!
Der AG weist alle Schuld von sich und „beschuldigt“ seine Banken!!!
Gem. § 614 BGB befindet sich der AG bereits am 2 Kalendertag des darauf folgenden Monats doch im Verzug - was kann aber nun der AN tun um an sein Geld zu kommen. Titel erwirken? Wie? Bei wem? Kann er pfänden lassen? Kann er vielleicht eine Anzeige gegen den AG wegen Betrugs erstatten?
Was ist wenn der AN durch den Zahlungsverzug sich weigert seine Arbeit auszuführen? Ist das Arbeitsverweigerung? Streik? Womöglich unerlaubt?
Was könnte der AN in so einem Fall denn tun? Vor allem um am Ende keine Fristen zu versäumen und trotz ehrliche Arbeit ganz leer aus der Geschichte rauszugehen? Was ist mit all den Kosten die nun dem AN entstehen??
Besten Dank!
Gruß
Paula