Hallo liebe Wissenden, hoffe ich bin im richtigem Bret gelandet…
Angenommen Bruno hatte im Jahre 2007 eine EV unterschrieben und im Jahre 2009 es geschaft alles abzubezahlen.
Nun ist es so das Bruno eine Eigenauskunft bei der Schufa eingeholt hätte, in dieser ist die EV noch aufgeführt.
Bruno hätte sich etwas schlau gemacht im Internet, das die EV sich vorzeitig löschen liese wenn alles bezahlt wäre.
So nun hat sich Bruno gedacht er lässt sich schriftlich bestätigen das alles bezahlt wurde, geht zum Amtsgericht und lässt es dort löschen, nun müsste Bruno auch noch ein Schreiben an die Schufa verfassen mit der Bitte um Löschung des Eintrages, diesem schreiben legt er dan die Bestätigung vom Amtsgericht mit bei.
Hat sich Bruno das so Richtig ausgemalt was müsste Brono noch beachten? Wie lange würde den die Löschung dauern?
Hi,
Bruno sollte sich die Löschung von der Schufa bestätigen lassen.
Früher war es so, daß der gelöschte Schufaeintrag noch drei Jahre als erledigt geführt wurde.
Ob das immer noch so ist, weiß ich aber nicht.
Gruß
Tina
Hi,
Hallo Vorsicht! Zickig! ( hehe netter Nik)
Bruno sollte sich die Löschung von der Schufa bestätigen
lassen.
Daran hatte Bruno nicht gedacht, danke für den Hinweis.
Früher war es so, daß der gelöschte Schufaeintrag noch drei
Jahre als erledigt geführt wurde.
Auf der Schufaseite steht dran das Löschung, hoffe das es dan für Bruno komplett erledigt ist und nicht mehr aufgefürht ist…
Ob das immer noch so ist, weiß ich aber nicht.
Wie sollte den das schreiben an die Schufa ungefähr aussehen?
Bruno kennt sich absolut nicht aus, ich wüsste es auch nicht so genau… wie ich ihm da helfen könnte mit dem erfassen…also rein theoretisch was müsste dort erwähnt werden?
Gruß
Tina
Grüsse
Hi,
Bruno sollte einfach schreiben, daß er um Löschung der gespeicherten Daten bittet und auf die anliegende Bestätigung des Gerichtes verweisen. Weiterhin soll Bruno bitten, die Löschung zu bestätigen.
So würde ich das machen. Vielleicht hat ja noch jemand Ergänzungen zu machen?
Gruß
Tina