Löschen Testamentsvollstreckervermerk im Grundbuch

Meine 2 Geschwister und ich wollen einen Hausanteil an meinen Vetter verkaufen. Im Grundbuch ist eine Testamentsvollstreckung eingetragen. Meine Schwester hat ihr Amt nach Umschreibung der Grundbücher auf uns, und nach Verteilung der Sachwerte niedergelegt. Das Nachlassgericht hat eine Eingangsbestätigung geschickt mit dem Wortlaut: bestätige den Eingang und dass seitens des Gerichts nichts weiter zu veranlassen ist. Der Notar meines Vetters wünscht eine Konkretisierung oder Grundbucheintraglöschung. Ist dies für einen Verkauf erforderlich? Muss ich dafür einen Notar beauftragen? Ist es möglich, dass das Nachlassgericht hier einen eigenen TV benennen kann? Testamentswortlaut: meine Schwester soll alles regeln (Nachlassverwaltung). Mein Vater meinte damit Beerdigung und Verteilung Sachgüter, hat das aber schlecht ausgedrückt. Das Nachlassgericht hat es synonym als Testamentsvollstrecker gewertet, wollte aber auch nicht schreiben, ob sie damit eine Dauervollstreckung, oder nur bis Grundbucheintrag meinen. Ich habe vorgeschlagen, dass ich TV mache, falls das Nachlassgericht Dauervollstreckung wünscht und in einem Privatvertrag auf eine Vergütung verzichte.