Unser neuer Moderator passt ja auf wie ein Schiesshund! (Bin stolz auf dich, Guido! :o))
Ich stelle aber trotzdem mal zur Diskussion, ob ein Verstoss gegen das Prinzip der Rechtsberatung nicht durch eine individuelle Frage sondern durch eine individuelle Antwort vorliegt. Ich ärger mich natürlich schon, wenn ich individuell verfasste Fragen bewußt neutral beantworte und dann sind sie futsch…
Vielleicht sollte man entweder die „falschen“ Antworten löschen oder optional den ganzen Thread, sobald individuell geantwortet wird?
(Um diesem Gang der Diskussion vorzubeugen: Ja, mir ist schon klar, daß die Löschung wegen Verstosses gegen FAQ:1129 erfolgt und nicht wegen Verstosses gegen das RBerG.)
Ich werde es in Zukunft so handhaben, dass ich die neutralen
Antworten nur abschließe, während ich die „bösen“ Fragen
lösche.
Da sehe ich aber eher die Gefahr, daß das Geschriebene nicht mehr korrigiert bzw kommentiert werden kann. Es bliebe also evtl eine „falsche“ bzw irreführende Antwort stehen. Dann lieber alles löschen.
Außerdem steht die „böse“ Frage i.d.R. auch als Zitat in der Antwort…
Ich werde es in Zukunft so handhaben, dass ich die neutralen
Antworten nur abschließe, während ich die „bösen“ Fragen
lösche.
Wäre das OK?
Käme drauf an.
Im Archiv stünde(n) dann u.U. ein (oder mehrere) Antwortpostings ohne Zitatbezug (entw. vom MOD bearbeitet oder vom Antworter selbst gelöscht). Ob das im Sinne der Archivsuche so günstig ist, sei dahingestellt. Das Originalposting mit [Artikel wurde gelöscht] liesse jedenfalls keinen Rückschluss auf den Inhalt zu…
Wenn die Frage stehen bliebe, hieße es ja im Klartext, dass uns die Einhaltung der FAQ:1129 durch die Fragesteller egal ist, was ich so eigentlich nicht will.
Außerdem sehe ich da die Gefahr, dass auf eine individuelle Frage auch eine individuelle Antwort gegeben wird - zumindest eher als bei einer „allgemeinen“ Frage.
Andersrum kann ich natürlich verstehen, dass man etwas sauer ist, wenn seine mühevoll (bei LeoLo glaube ich da aber nicht an Mühe *g*) formulierte Antwort auf einmal weg ist…
Ich bin für Kritik nun wirklich offen: Macht Vorschläge!
Hallo Guido,
die Frage wirst du wohl löschen müssen, wenn du dich als MOD nicht außerhalb der Regeln bewegen möchtest. Manchmal kann eine Antwort von allg. Interesse sein. Lösche sie dann einfach erst, kurz bevor sie in das Archiv verschwindet.
Grüße
Ulf
Wenn die Frage stehen bliebe, hieße es ja im Klartext, dass
uns die Einhaltung der FAQ:1129 durch die Fragesteller egal
ist, was ich so eigentlich nicht will.
Außerdem sehe ich da die Gefahr, dass auf eine individuelle
Frage auch eine individuelle Antwort gegeben wird - zumindest
eher als bei einer „allgemeinen“ Frage.
Andersrum kann ich natürlich verstehen, dass man etwas sauer
ist, wenn seine mühevoll (bei LeoLo glaube ich da aber nicht
an Mühe *g*) formulierte Antwort auf einmal weg ist…
Ich bin für Kritik nun wirklich offen: Macht Vorschläge!
Ich stelle aber trotzdem mal zur Diskussion, ob ein Verstoss
gegen das Prinzip der Rechtsberatung nicht durch eine
individuelle Frage sondern durch eine individuelle Antwort
vorliegt. Ich ärger mich natürlich schon, wenn ich individuell
verfasste Fragen bewußt neutral beantworte und dann sind sie
futsch…
Da bin ich mit Dir einer Meinung, eine Frage allein kann keine Rechtsberatung sein. Deshalb ist es auch vollkommen unsinnig sich selber mit den Regeln des FAQ:1129 einzuschränken.
Meiner Meinung nach würde es vollkommen reichen die Antworten zu löschen, die als Rechtsberatung erscheinen.
(Um diesem Gang der Diskussion vorzubeugen: Ja, mir ist schon
klar, daß die Löschung wegen Verstosses gegen FAQ:1129 erfolgt
und nicht wegen Verstosses gegen das RBerG.)
Nach Rücksprache mit dem Team - naja, eigentlich war da das Team schneller als meine Rückfrage - folgende Info:
Zwischen Team und den MODs wurde seinerzeit die Entscheidung getroffen, dass es am sinnvollsten ist, gleich die Fragen zu blockieren, um einen möglichen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz im Keim zu ersticken.
Entweder verzichtet man also eine Antwort, oder aber man eröffnet einen neuen Thread neutraler Natur…
Sollte man nicht, da es einem Moderator nicht zugemutet werden kann, auszulegen was gegen das RBerG verschtösst und was nicht. Wie auch, wenn sich noch nicht mal die Richter einig sind.
die Frage wirst du wohl löschen müssen, wenn du dich als MOD
nicht außerhalb der Regeln bewegen möchtest. Manchmal kann
eine Antwort von allg. Interesse sein. Lösche sie dann einfach
erst, kurz bevor sie in das Archiv verschwindet.
No way…
auf solche Frage sollte gar nicht erst geantwortet werden.