Löschung aus dem polizeilichen Führungszeugnis

Hallo zusammen,

in einem Studium ging es um Folgendes:

Person A wurde zweimal zu Geldstrafen verurteile: das erste Mal 20 Tagessätze zu 10 euro und das zweite mal 35 TS zu je 15 Euro!

Beide Verurteilungen liegen unter den Bekannten 90 Tagessätzen.
Somit eigentlich kein Eintrag im Führungszeugnis (FZ), aufgrund zwei kleineren Verurteilungen werden diese Sachen doch zusammengefasst und eingetragen.

Die erste Verurteilungen war am 08.08.2006, die zweite am 12.01.2007!
Wie man hörte werden diese Eintrage nach drei (3) Jahren aus dem FZ gelöscht, ist dies richtig?

Wäre somit die erste Verurteilung am 09.08.2009 aus dem FZ gelöscht??
(drei Jahre abgelaufen)

Wird dann auch die zweite Verurteilung im Zusammenhang aus dem FZ gelöscht?? Es war ja auch eine Verurteilung unter 90 Tagessätzen, oder bleibt diese bestehen??

Was kann man sonst tun???

Kompetente Antworten sind willkommen!!!

Mfg

Pebee

Hallo Pebee,

ganz vorab: IANAL

Aus der sekundären Medienberichterstattung zum Fall Althaus gibt es zwei Formen des Führungszeugnisses:

  1. Alle Einträge egal ob gelöscht oder nicht = das, was der Richter bei der nächsten Verhandlung sieht.

  2. das Führungszeugnis, wo die Einträge

  • oberhalb der Bagatellgrenze (z.B. die 90 Tagessätze) und
  • aktuell (noch nicht verjährt)
    sind.

Vielleicht hilft das weiter?

Gruß
Winni