Hallo,
ein Vater und seine Töchter sind aufgrund des Todes der Mutter als Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen. Die Töchter übertragen ihre Erbanteile an den Vater und die Änderung wird im Grundbuch vorgenommen. Die Bank bestätigt das keine Forderungen oder persönliche Haftung aufgrund der Eigentumsänderung gegen die Töchter geltend gemacht wird, obgleich diese vor Jahren einen Kreditvertrag mit unterschrieben haben. Der Vater ist zwischenzeitlich in die Privatinsolvenz gegangen und bedient die Kredite nicht mehr. Nun erhält die Tochter ein Schreiben der Bank das sie haftbar gemacht wird. Ist das rechtens?
Viele Grüße