löschung aus grundschuld

Hallo,
ein Vater und seine Töchter sind aufgrund des Todes der Mutter als Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen. Die Töchter übertragen ihre Erbanteile an den Vater und die Änderung wird im Grundbuch vorgenommen. Die Bank bestätigt das keine Forderungen oder persönliche Haftung aufgrund der Eigentumsänderung gegen die Töchter geltend gemacht wird, obgleich diese vor Jahren einen Kreditvertrag mit unterschrieben haben. Der Vater ist zwischenzeitlich in die Privatinsolvenz gegangen und bedient die Kredite nicht mehr. Nun erhält die Tochter ein Schreiben der Bank das sie haftbar gemacht wird. Ist das rechtens?

Viele Grüße

Hallo Pelu,

Die Bank bestätigt das keine
Forderungen oder persönliche Haftung aufgrund der
Eigentumsänderung gegen die Töchter geltend gemacht wird,
obgleich diese vor Jahren einen Kreditvertrag mit
unterschrieben haben.
Nun erhält die Tochter ein Schreiben der Bank das sie haftbar
gemacht wird. Ist das rechtens?

offensichtlich ja, da die Töchter den Kreditvertrag unterschrieben haben.

Gruß!

Horst