Hallo liebe Immobilienexperten,
Ich habe eine Frage zu folgender hypothetischer Situation:
Beim Kauf einer Immobilie durch Herrn A wird durch den Notar B eine Auflassungsvormerkung zum Schutz des Kaeufers Herr A im Grundbuch eingetragen.
A erwirbt die Immobilie und alles lauft regulaer ab.
Im Anschluss veranlasst der Notar die Loeschung der Auflassungsvormerkung ohne von Herrn A dazu beauftragt worden zu sein, im Kaufvertrag ist nichts derartiges erwaehnt.
Gibt es ein Gesetz, welches den Notar automatisch zwingt, diese Loeschung vorzunehmen oder hat er hier ohne Auftrag gehandelt und die Vormerkung haette ebenso noch im Grundbuch verbleiben koennen und somit keine weiteren Kosten fuer Herrn A ausgeloest.
Es dankt fuer jeden Tipp,
MadMorphi