Löschung eidesstattliche Versicherung

Hallo Leute!

Ein Freund hat vor ca. 2 Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, weil sein Gläubiger ansonsten den Lohn gepfändet hätte.

Inzwischen hat er seine Schulden abgezahlt und vom Gläubiger erfahren, dass der dem Amtsgericht NICHT Bescheid gibt, dass die Sache erledigt ist. Da soll er sich gefälligst selber drum kümmern.

Nu dräng ich ihn schon immer er soll das machen, aber irgendwie kommt er nicht aus den Socken bzw. kann sich keinen Urlaub nehmen, um das ganze beim Gericht zu beantragen.

Nun meine Frage: Kann man so etwas nicht schriftlich machen?

Ich finde wirklich er sollte sich sputen, umso eher ist er den Eintrag in seiner Schufa doch wieder los, oder?

Vielen Dank für hilfreiche Tipps im Voraus!
Whitby

Hallo,

Ein Freund hat vor ca. 2 Jahren eine eidesstattliche
Versicherung abgeben müssen, weil sein Gläubiger ansonsten den
Lohn gepfändet hätte.

Inzwischen hat er seine Schulden abgezahlt und vom Gläubiger
erfahren, dass der dem Amtsgericht NICHT Bescheid gibt, dass
die Sache erledigt ist. Da soll er sich gefälligst selber drum
kümmern.

Er soll aber den Titel vom Gläubiger verlangen. Dieser muss den Titel herausgeben.

Nu dräng ich ihn schon immer er soll das machen, aber
irgendwie kommt er nicht aus den Socken bzw. kann sich keinen
Urlaub nehmen, um das ganze beim Gericht zu beantragen.

Nach drei Jahren wird jemand automatisch bei Gericht nicht mehr geführt.

Nun meine Frage: Kann man so etwas nicht schriftlich machen?

Nur schriftlich.

Ich finde wirklich er sollte sich sputen, umso eher ist er den
Eintrag in seiner Schufa doch wieder los, oder?

Nein, die Eintragung in der Schuldnerliste beim AG hat mit der Eintragung bei der Schufa nichts zu tun. Die Fristen der Schufa
sind nach meiner Kenntnis fünf Jahre. Die Erledigung kann hier zwar eingetragen werden, eine Löschung wird von der Schufa jedoch nicht vorzeitig vorgenommen.

Gruss Günter

Danke Birgit, danke Günter!

Den Titel hat er wohl schon zurück. Nur ist das Gericht nicht informiert darüber. Habe ihm gestern ein eMail-Konto eingerichtet und er hat nun per mail beim zuständigen Gericht nachgefragt was und in welcher Form er nun machen muss (manche brauchen wirklich nen kräftigen Tritt um aus´n Quark zu kommen). Immerhin ein Anfang!

Das es nicht sofort aus der Schufa gelöscht ist, war mir schon klar. Nur wenn die Erledigung ja erst gar nicht dort auftaucht, wird es erst recht nichts mit der Löschung in der Schufa nach x-Jahren (meine es sind Jahre).