Löschung einer Einreiseverweigerung

Habe vom meinem Zuständigen Landratsamt gesagt bekommen…ich solle doch in Italien die Löschung der Einreiseverweigerung für meinen Mann beantragen…kann mir bitte jemand weiterhelfen an wen oder was ich mich wenden kann und wie das von statten geht…vielen Dank und liebe Grüsse

Hallo!

Klare Fragen, vermutlich klare Antworten.

Hier ist alles unklar .

Wer verweigert dem Mann die Einreise ? Warum ?
Einreise in welches Land ?
Wo hält sich Mann denn jetzt auf ?
Mann ist Deutscher ?

mfG
duck313

Hallo!

Klare Fragen, vermutlich klare Antworten.

Hier ist alles unklar .

finde ich nicht.

Wer verweigert dem Mann die Einreise ?

Italien

Warum ?

hat mit der Frage eigentlich nichts zu tun

Einreise in welches Land ?

Italien

Wo hält sich Mann denn jetzt auf ?

Deutschland? Ist aber für die Beantwortung der Frage irrelevant.

Mann ist Deutscher ?

irrelevant

Kernpunkt der Frage ist, wo man die Ausschreibung zur Einreiseverweigerung löschen lassen kann und dazu reichen die Angaben voll aus.

mfG

P.

Hallo,

der Einreiseverweigerung dürfte eine Ausschreibung nach Art. 96 der Schengener Durchführungsverordnung zurgrundeliegen, die im SIS gespeichert wird und schengenweit abrufbar ist.

_Art. 96 Abs. 2:

(2)Die Entscheidungen können auf die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die nationale Sicherheit, die die Anwesenheit eines Drittausländers auf dem Hoheitsgebiet der Vertragspartei bedeutet, gestützt werden.

Dies kann insbesondere der Fall sein

a) bei einem Drittausländer, der wegen einer Straftat verurteilt worden ist, die mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht ist;

b) bei einem Drittausländer, gegen den ein begründeter Verdacht besteht, dass er schwere Straftaten, einschließlich solcher im Sinne von Artikel 71 begangen hat, oder gegen den konkrete Hinweise bestehen, dass er solche Taten in dem Hoheitsgebiet einer Vertragspartei plant.

(3) Die Entscheidungen können ebenso darauf beruhen, dass der Drittausländer ausgewiesen, zurückgewiesen oder abgeschoben worden ist, wobei die Maßnahme nicht aufgeschoben oder aufgehoben worden sein darf, ein Verbot der Einreise oder des Aufenthalts enthalten oder davon begleitet sein muss und auf der Nichtbeachtung des nationalen Rechts über die Einreise oder den Aufenthalt von Ausländern beruhen muss_
.

Gab es denn eine „espulsione“ [Abschiebung] aus Italien? Wie dem auch sei, ich würde mich an Sirene Rom oder die ital. Botschaft wenden und darum bitten, mir die ausschreibende Behörde mitzuteilen und dort den Antrag stellen,die Einreiseverweigerung zurückzunehmen.

Gruss

P.