Löschung einer Hypothek aus Grundbuch

Hallo Zusammen,

die Situation ist folgende:

Mein Vater ist verstorben, dieser war Eigentümer unseres Grundstückes auf welches eine Hypothek über eine bestimmte Summe hinterlegt war für eine Privatperson. Die Privatperson ist mitlerweile mit seiner Praxis insolvent. Jetzt geht es darum das Erbe anzunehmen. Wir befürchten aber uns durch die Hypothek selbst zu schaden, da wir nicht wissen ob die Person jemals von seinem Recht gebrauch machen wird und das Geld möchte obwohl jeglicher Kontakt abgebrochen ist. Wie lange ist in diesem Fall die Hypothek gültig, was können wir in dem Fall machen um das Grundstück zu behalten mgl. ohne Belastung.

mfg. SP

_______________________________________________

Sehr geehrter Herr Peter
Tut mir leid, kann Ihnen leider nicht weiterhelfen.

MfG
Karl Böhm

Hallo, Die Eintragung einer Hypothek im Grundbuch unterliegt keiner Verjährungsfrist.Es kommt darauf an,wie hoch die Summe ist und wie hoch der Wert des Hauses ist um abzuwägen ob es Sinn macht die Erbschaft anzunehmen. Ich würde einen Makler bitten ,das Haus zu schätzen.Auch ist es so das der Insolvenzverwalter des Gläubigers mit Sicherheit die Hypothek verwerten will.Also Haus schätzen,die Hypothek vom Wert abziehen und dann entscheiden. Ich bin kein Rechtsanwalt,deswegen keine Beratung im Sinne des Anwaltsgesetzes. Hoffe geholfen zu haben. Gruß Norbert

Hallo Herr Peter,
diese Hypothek ist sicherlich als „Grundschuld“ beim Amtsgericht auf dem Grundstück hinterlegt und so lange gültig, bis sie gelöscht wird.
Ich bin mir leider nicht ganz sicher, aber ich denke, dass Sie diese Grundschuld im Erbfall löschen lassen können, falls die Hypothek z. Z. nicht in Anspruch genommen wird. Beim Amtsgericht gibt man Ihnen da sicher gerne Auskunft.

mfg. Ria Löhr

Da muß es sich um einen Fehler handeln. Ich bin absolut kein Experte auf diesem Gebiet, vielmehr habe ich davon gar keine Ahnung. Tut mir leid Gruß Björn

Hallo,
tut mir sehr leid, kann aber nicht weiterhelfen.
MfG