Hallo zusammen!
Es ergibt sich folgender Sachverhalt:
Person x zieht Anfang 2008 um und meldet sich ordnungsgemäß beim
Einwohnermeldeamt um. Es wird in dieser Zeit eine Ladung zur
eidesstattlichen Versicherung vom Gerichtsvollzieher persönlich
vorbei gebracht - leider an die alte Anschrift. Person x erhält sie
also nicht.
Im neuen Wohnort stellt ein anderer Gerichtsvollzieher den Erlass eines Haftbefehls zu (aufgrund des o.g. Vorgangs). Person x kontaktiert sofort den neuen Gerichtsvollzieher und zahlt die
offene Forderung in drei Raten. Nach erledigter Zahlung übergibt
der neue Gerichtsvollzieher Person x den Titel.
Hat Person x ein Jahr später die Möglichkeit den vorhandenen erledigten berechtigten Schufaeintrag vorzeitig löschen zu lassen?
Wenn ja, welche Vorgehensweise ist sinnvoll?
Lieben Dank im voraus für die Antworten.