Löschung eines berechtigten Schufaeintrages

Hallo zusammen!

Es ergibt sich folgender Sachverhalt:

Person x zieht Anfang 2008 um und meldet sich ordnungsgemäß beim
Einwohnermeldeamt um. Es wird in dieser Zeit eine Ladung zur
eidesstattlichen Versicherung vom Gerichtsvollzieher persönlich
vorbei gebracht - leider an die alte Anschrift. Person x erhält sie
also nicht.
Im neuen Wohnort stellt ein anderer Gerichtsvollzieher den Erlass eines Haftbefehls zu (aufgrund des o.g. Vorgangs). Person x kontaktiert sofort den neuen Gerichtsvollzieher und zahlt die
offene Forderung in drei Raten. Nach erledigter Zahlung übergibt
der neue Gerichtsvollzieher Person x den Titel.

Hat Person x ein Jahr später die Möglichkeit den vorhandenen erledigten berechtigten Schufaeintrag vorzeitig löschen zu lassen?
Wenn ja, welche Vorgehensweise ist sinnvoll?

Lieben Dank im voraus für die Antworten.

Hallo,

da müsste man schon wissen, was genau bei der Schufa steht.

Wenn bei der Schufa etwas steht, was die Schufa von einem Vertragspartner weiß (z.B. Kündigung eines Girokontos oder eines Handyvertrags), dann bleibt dies auch nach Erledigung noch 3 Jahre stehen. Es gibt kaum eine Chance, das vorzeitig wegzubekommen.

Wenn aber bei der Schufa nur die eidesstattliche Versicherung bzw. der Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung steht, dann hat die Schufa diese Information aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts und löscht sie auch wieder, wenn man der Schufa nachweist, dass sie beim Amtsgericht gelöscht ist.

Gruß

Vielen Dank für die Info.