Löschung eines Haus Mitbesitzers aus dem Grundbuch

Ich bin seit 15 Jahren geschieden und meine ehemalige Frau ist vor 2 Jahren gestorben.Allerdings steht sie noch als Mitbesitzerin meines Hauses zur hälfte im Grundbuch.Es sind noch erhebliche Schulden vorhanden, die ich gern umfinanzieren,(ablösen) würde. Es sind 3 volljährige Kinder vorhanden und sie hatte 1 Jahr vor ihrem Tode wieder geheiratet.Obwohl ich den Ehemann und auch die gemeinsamen Kinder aufgefordert habe einen Antrag auf einen Erbschein zu stellen,geschieht das nicht, da meine Exfrau erhebliche Schulden hatte.Die hohen Zinsen fressen mich auf und eine Umfinanzierung ist nur nach Grundbuchlöschung der Mitbesitzerin möglich.Weiterhin habe ich noch für
20 000 Euro vollstreckbare Titel gegen meine Exfrau vorliegen mit denen ich nichts mehr anfangen kann.
Kann ich mit der Sterbeurkunde die Löschung aus dem Grundbuch beantragen?

Nein, es ist eine notarielle Auflassung nötig, waran die Erben und Sie mitwirken müssen. Ferner ist ein Erbschein nötig, den Sie als Gläubiger ebenfalls beantragen können. Ihr Notar, den Sie ohnehin benötigen, erledigt das. Für Laien ist das alles zu kompliziert…
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann

Herzlichen Dank,
die Information bringt mich wieder etwas weiter.
Schönen Gruss aus dem Sauerland und einen gutes neues Jahr.
Hubertus Kindler

Guten Abend,

ein Erbschein ist in Ihrem Fall tatsächlich erforderlich. Allerdings muss es nicht der Notar sein, der den Erbschein beantragt ! (Quelle: http://www.recht-finanzen.de/contents/erben-schenkun… )
Sie könnten sich also zumindest ein paar Gebühren des Notars ersparen.
Unkomplizierter wäre es natürlich, es den Notar gleich mit erledigen zu lassen. Ihre Entscheidung =)

MfG