Hallo,
ist es möglich, eine Grundschuld zu löschen, ohne einen Notar zu beauftragen? Wie wäre dann der Ablauf?
Danke und Gruß,
Fred
Hallo,
ist es möglich, eine Grundschuld zu löschen, ohne einen Notar zu beauftragen? Wie wäre dann der Ablauf?
Danke und Gruß,
Fred
ist es möglich, eine Grundschuld zu löschen, ohne einen Notar
zu beauftragen? Wie wäre dann der Ablauf?
Nein, das geht nicht.
Zwischenfrage
Hallo,
welchen Sinn soll es haben, eine Grundschuld zu löschen?
Wenn es um „den Klassiker“ geht = Immobilie ist abbezahlt, macht es mehr Sinn, sich von der Bank kostenfrei eine Verzichterklärung mit Löschungsbewilligung erteilen zu lassen. Man lässt die Grundschuld lediglich stillegen und kommt dann relativ schnell und ohne erneute Notarkosten wieder an „Frisches“ ran, wenn was gebraucht wird.
Gruss
Hummel
Hallo,
zB den Sinn, ein doofes Kreditinstitut, das man „aus Versehen einmal und nie wieder“ ausgewählt hat, von der ersten Rangstelle aus dem Grundbuch zu kriegen, weil man einem besseren Kreditinstitut genau diese erste Rangstelle zur Erlangung besserer Kreditkonditionen verschaffen möchte ?
Gruß
Vom
Schnabel
Hallo,
Der Notar ist im Regelfall unabdingbar.
Benotigt wird die Bewilligung der Bank in öffentlich beglaubigter Form, ein einfacher schriftlicher Antrag und Zustimmung des Eigentünmers. Die Zustimmung des Eigentümers muss ebenfalls öffentlich beglaubigt sein.
In Hessen beispielsweise können auch die Ortsgerichte öffentlich beglaubigen - das kostet somit einen Bruchteil der Kosten beim Notar. Aber extra nach Hessen fahren… Ob es in anderen Bundesländern ähnliche Außnahmen gibt ist mir nicht bekannt.
ml.
Hallo Schnabeltasse,
und warum sollte man deshalb den Eintrag im Grundbuch löschen lassen ?
Diesen Grundbucheintrag kann man auch auf ein anderes Kreditinstitut übertragen lassen.
Gruß Merger
Hallo,
dazu müsste das erste Kreditinstut eine Abtretung erklären (zugegebener Maßen zwangsweise bei Erlöschen des Sicherungszwecks) und das zweite Institut „zufälligerweise“ mit der eingetragenen Höhe zurecht kommen und die Abtretung annehmen. Dann hast Du grundsätzlich recht. Leider machen das nur Banken mit Sachverstand, ohne „24“ im Titel und keine Bausparkassen mit steinzeitlichen Beleihungsgrundsätzen oder Abtretungsverboten
Gruß vom
Schnabel
Dürfen Sparkassen das nicht auch?
vnA