Löschung Kundendaten/ Datenschutz

ein Käufer bestellt in einem Online-Shop Ware. Diese ist jedoch auch nach längerer Zeit nicht lieferbar und er fordert den Betrag zurück und besteht auf Löschung der Kundendaten. Ein üblicher Vorgang also.
Doch was genau muß der Händler löschen und was nicht? z.B. wäre es vorteilhaft, die eMail der Stornierung mit vom Kunden mitgeteilter Bankverbindung zu speichern. Ist doch theoretisch ein Geschäftsbrief und die müssen theoretisch aufbewahrt werden. Man stelle sich vor, der Kunde hat dabei einen Fehler gemacht und das Geld nicht zurückerhalten. wie will der Händler das dann vor Gericht nachweisen? Oder die Bank bucht das Geld wegen einem Fehler nach 14 Tagen zurück, wie soll der Händler dann mit dem Kunden in Verbindung treten zwecks Rückerstattung?
Ferner muß der Händler doch sicherlich auch gegenüber dem Finanzamt bei einer Prüfung nachweisen, was mit den Bestellungen geschehen ist. Beispielsweise 100 Bestellungen mit fortlaufender Nummer erhalten. 80 selbst ausgeführt, 10 storniert, 10 gegen Provision an einen anderen Händler vermittelt. Dann kann man genau nachvollziehen, was geschehen ist.
Es heißt doch: Löschung der Daten - soweit sie für den Geschäftsablauf nicht unbedingt erforderlich sind, oder?

Hallo Sparer,

und besteht auf Löschung der Kundendaten.

wenn er auf die Speicherung der Daten hingewiesen wurde, und das wird er in jedem vernünftigen Onlineshop, dann kann er gem. §20 Abs. 3 BDSG nicht auf Löschung bestehen, sondern nur auf die Sperrung seiner Daten, da ja ein Auftrag vorlag.

Grüße
Elton