Löschung personebezogener Daten unwirksam?

Hallo www-ler
Zu meiner Frage: Max Mustermann hat vor ca. einem halben Jahr ein Tagelgeldkonto bei der Bank of Scotland gekündigt. In einem Schreiben bat er um die Löschung aller personenbezogenen Daten (Habe ich das richtig im Kopf, dass man ein Recht drauf hat, dass eine Firma Auskunft geben muss, welche Daten sie über einen gespeichert haben und sie diese löschen müssen, sobald die Person dies wünscht?). Die Kündigung an sich ging ohne Probleme. Nun hat er gestern erneut ein Konto bei der Bank of Scotland eröffnet und war sehr verwundert, dass diese noch seinen Benutzernamen (wo auch sein richtiger Name drin vorkommt) wusste und ihn ihm vewehrte, als er ihn benutzen wollte. Dieser „werde schon verwendet“.
Ist dies normal, dass das System trotz Bitte um Löschung aller personenbezogenen Daten seinen alten Benutzernamen kennt?

Grüße,
uladida

Hallo
ich gehe mal davon aus, dass Banken wie alle Gewerbebetriebe sämtliche Buchungsunterlagen zu Geschäftspartnern (Kunden) mindestens 10 Jahre speichern müssen.
Gruß Michael

einerseits kommt eine langfristige Speicherverpflichtung in Frage, andererseits kann der Name ja auch neu vergeben worden sein.

Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten… Dass der Benutzername innerhalb eines halben Jahres neu vergeben ist eher unwahrscheinlich, denn er bestannd aus Namen+Buchstaben+Zeichen.
Aber meine Annahme, dass man ein Recht drauf hat, dass eine Firma Auskunft geben muss, welche Daten sie über einen gespeichert hat und sie diese löschen müssen, sobald die Person dies wünscht ist doch richtig, oder?