Hallo,
es ist ja so, dass bei Zusendung unerlaubten Werbematerials, es möglich ist, die Sperrung/Löschung aller Daten zu beantragen und um Auskunft bezüglich der Herkunft der Daten bitten.In den meisten Fällen ist dies auch kein Problem.
Wie sieht es jedoch aus, wenn die Besitzer der Emaildomain, bzw. der meist dazugehörigen Websiten im Ausland (nicht EU) sitzen?Gilt dieses Recht eines deutschen Bürgers dann auch?
Wenn Ja muss dan das Formular auf Löschung personenbezogener Daten in der jeweiligen Sprach bzw. Englisch sein?
Hallo,
es ist ja so, dass bei Zusendung unerlaubten Werbematerials,
es möglich ist, die Sperrung/Löschung aller Daten zu
beantragen und um Auskunft bezüglich der Herkunft der Daten
bitten.In den meisten Fällen ist dies auch kein Problem.
Wie sieht es jedoch aus, wenn die Besitzer der Emaildomain,
bzw. der meist dazugehörigen Websiten im Ausland (nicht EU)
sitzen?Gilt dieses Recht eines deutschen Bürgers dann auch?
Das hängt meines Wissens davon ab, ob es sich um eine .de Domain handelt oder nicht
Bei .de Domains müssen ausländische Firmen oder Personen einen sogenannten „Treuhänder“ haben. Dieser ist in diesem Fall auch Ansprechpartner für rechtliche Fragen - wie z.b. das Auskunftsbegehren.
Insofern kann man hier durchaus einen anspruch durchsetzen. Im Zweifel kann man sich auch direkt an die Denic wenden und einen solchen Missbrauch dieser Domain melden. Die Denic wird sich dann mit dem Vertragspartner in Verbindung setzen
Bei anderslautenden TLD kann ich nicht sagen wie da die Rechtslage ist. Bei .eu domains gilt denke ich europäisches Recht aber bei .net / .com denke ich, lässt sich wenig machen wenn die Firma irgendwo in Lichtenstein sitzt etc
Wenn Ja muss dan das Formular auf Löschung personenbezogener
Daten in der jeweiligen Sprach bzw. Englisch sein?
Wie gesagt bei einer .de domain muss zwingend ein Treuhänder in Deutschland vorhanden sein, daher kann man in diesem Fall auf Deutsch Schreiben. Bei anderen Domains würde ich englisch empfehlen