… Vorkaufrechtes
Person A und B sind Eigentümer eines Gründstückes mit Haus je zur Hälfte. A möchte B seine Hälfte verkaufen. B muss dazu einen Kredit aufnehmen. Im Grundbuch stehen Vorkaufsberechtigte, eingetragen gemäß §20a VermG. Die Bank fordert Löschung bzw. Rangrückstellung der Vorkaufsrechte zu Gunsten der Bank bevor die Valutierung erfolgt. Was kann B tun, wenn Vorkaufsberechtigte dazu nicht bereit sind?
Danke für eine Antwort, die auch durchgeführt werden kann.
Was kann B
tun, wenn Vorkaufsberechtigte dazu nicht bereit sind?
Danke für eine Antwort, die auch durchgeführt werden kann.
Das dingliche Vorkaufsrecht ist ein sehr starkes Recht. Ist es für den Berechtigten bestellt steht es diesem zu und nur dieser kann darüber disponieren. Wenn B den Kredit ggf. nicht zurückbezahlen kann und die Zwangsversteigerung droht würde das Vorkaufsrecht bei einem Rangrücktritt erlöschen.
B hat natürlich die Möglichkeit sich mit dem Vorkaufsberechtigten zu „einigen“ (Ablösesumme gegen Löschung, etc.)
Das Vorkaufsrecht gem. 20a VermG ist jedoch auch kein rechtsgeschäftlich bestelltes Vorkaufsrecht. Man könnte von kundiger Seite zum einen die damalige Rechtmäßigkeit der Eintragung oder auch den jetzigen Fortbestand noch einmal durchleuchten lassen.
ml.