Hallo,
als Forenbetreiber hat man es mitunter nicht leicht 
Im Netz wird ja viel beleidigt.
Oft erfolgt dann von Seiten des Betreibers eine Löschung dieser Beleidigungen, ohne dass eine vorherige Meldung oder Beschwerde des Beleidigten erfolgt.
I.d.R. behält sich der Betreiber in den Nutzungsbedingungen allerdings die Löschung und Editierung der Beiträge vor.
Nun kamen mir folgende Gedanken:
- Eine Beleidigung ist m.W. ein Antragsdelikt.
- Beleidigungen kann also nur der Betroffene ahnden.
- Wird eine Beleidigung einfach aus eigener Initiative durch den Betreiber gelöscht oder editiert, dann nimmt er dem Beleidigten ja die Möglichkeit, die Beleidigung zivilrechtlich zu ahnden.
Daher stellt ich mir die Frage, ob der Betreiber eigentlich verpflichtet ist, den Originalbeitrag in dem die Beleidigung steht zu Beweiszwecken zu archivieren?
Zumindest dann, wenn es sich um strafrechtlich relevante Dinge handelt.
Sofern der Betroffene jedoch die Löschung des beleidigenden Beitrages beantragt hat (Unterlassungsanspruch?) ist das vermutlich etwas anderes?
Was meinen die Rechtsexperten dazu?
Danke im Voraus Agnes