Löschung v. Beiträgen durch Forenbetreiber

Hallo,

als Forenbetreiber hat man es mitunter nicht leicht :frowning:

Im Netz wird ja viel beleidigt.
Oft erfolgt dann von Seiten des Betreibers eine Löschung dieser Beleidigungen, ohne dass eine vorherige Meldung oder Beschwerde des Beleidigten erfolgt.
I.d.R. behält sich der Betreiber in den Nutzungsbedingungen allerdings die Löschung und Editierung der Beiträge vor.

Nun kamen mir folgende Gedanken:

  1. Eine Beleidigung ist m.W. ein Antragsdelikt.
  2. Beleidigungen kann also nur der Betroffene ahnden.
  3. Wird eine Beleidigung einfach aus eigener Initiative durch den Betreiber gelöscht oder editiert, dann nimmt er dem Beleidigten ja die Möglichkeit, die Beleidigung zivilrechtlich zu ahnden.

Daher stellt ich mir die Frage, ob der Betreiber eigentlich verpflichtet ist, den Originalbeitrag in dem die Beleidigung steht zu Beweiszwecken zu archivieren?
Zumindest dann, wenn es sich um strafrechtlich relevante Dinge handelt.

Sofern der Betroffene jedoch die Löschung des beleidigenden Beitrages beantragt hat (Unterlassungsanspruch?) ist das vermutlich etwas anderes?

Was meinen die Rechtsexperten dazu?

Danke im Voraus Agnes

Hallo,

IANAL aber:

  1. Wird eine Beleidigung einfach aus eigener Initiative durch
    den Betreiber gelöscht oder editiert, dann nimmt er dem
    Beleidigten ja die Möglichkeit, die Beleidigung zivilrechtlich
    zu ahnden.

Inwiefern nimmt er dem Beleidigten diese Möglichkeit?

Daher stellt ich mir die Frage, ob der Betreiber eigentlich
verpflichtet ist, den Originalbeitrag in dem die Beleidigung
steht zu Beweiszwecken zu archivieren?

Aus welcher Rechtsnorm sollte sich so eine Pflicht ableiten? Muss ich Blut, welches ich auf meiner Türschwelle finde auch konservierend aufbewahren - es KÖNNTE ja doch ein Beweismittel sein/werden? Ich denke nicht.

Zumindest dann, wenn es sich um strafrechtlich relevante Dinge
handelt.

Wie du schon sagtest, handelt es sich um ein Antragsdelikt. Solange kein entsprechender Strafantrag gestellt wird, handelt es sich also auch um nichts strafrechtlich relevantes. Selbst wenn der Strafantrag schon gestellt ist, der Betreiber aber noch nichts davon weiß, wäre das höchstens fahrlässiges Handeln. Das wird vom Rahmen der Beweisvereitelung/Strafvereitelung aber nicht erfasst.

Nur falls der Betreiber NACH Benachrichtigung durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft die Löschung vornimmt würde es sich hier um Vernichtung von Beweismitteln handeln.

Mehr dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Beweisvereitelung#Bewei…

Gruß

Anwar

Hallo,

IANAL aber:

  1. Wird eine Beleidigung einfach aus eigener Initiative durch
    den Betreiber gelöscht oder editiert, dann nimmt er dem
    Beleidigten ja die Möglichkeit, die Beleidigung zivilrechtlich
    zu ahnden.

Inwiefern nimmt er dem Beleidigten diese Möglichkeit?

Wenn es den Beitrag, in dem A den X beleidigt hat nicht mehr gibt, kann X ihn nicht wegen Beleidigung anzeigen.
(Mal davon abgesehen, dass das wohl eher selten vorkommen wird. Aber bei volksverhetzenden Beiträgen oder z. B. konkrete Gewaltaufrufen kann das ja schon heikel werden, wenn der Betreiber einfach löscht.)

Aus welcher Rechtsnorm sollte sich so eine Pflicht ableiten?
Muss ich Blut, welches ich auf meiner Türschwelle finde auch
konservierend aufbewahren - es KÖNNTE ja doch ein Beweismittel
sein/werden? Ich denke nicht.

Keine Ahnung, darum frage ich ja.
Wenn gerade ein Mord passierte, oder eine schwere Körperverletzung, wäre das vermutlich schon eine Vernichtung von Beweismitteln.

Wie du schon sagtest, handelt es sich um ein Antragsdelikt.
Solange kein entsprechender Strafantrag gestellt wird, handelt
es sich also auch um nichts strafrechtlich relevantes.:

Der Punkt ist ja der, dass der Anklagende die Tat beweisen muss. Dies kann er mit einem gelöschten Beitrag nicht mehr. S. u. zu deinem Wikilink.

wenn der Strafantrag schon gestellt ist, der Betreiber aber
noch nichts davon weiß, wäre das höchstens fahrlässiges
Handeln. Das wird vom Rahmen der
Beweisvereitelung/Strafvereitelung aber nicht erfasst.

Darum geht es gerade nicht. Es geht ja darum, wenn der Betreiber einfach alle Beleidigungen oder sonstige Beiträge löscht, ohne zu wissen, ob der Betroffene dagegen vorgehen will.

Nur falls der Betreiber NACH Benachrichtigung durch die
Polizei oder Staatsanwaltschaft die Löschung vornimmt würde es
sich hier um Vernichtung von Beweismitteln handeln.

Nachvollziehbar.

Mehr dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beweisvereitelung#Bewei…

Da steht:
Vor den Strafgerichten liegt die Beweislast bei der Anklage.

Wenn es den Beitrag, in dem A den X beleidigt hat nicht mehr
gibt, kann X ihn nicht wegen Beleidigung anzeigen.
(Mal davon abgesehen, dass das wohl eher selten vorkommen
wird. Aber bei volksverhetzenden Beiträgen oder z. B. konkrete
Gewaltaufrufen kann das ja schon heikel werden, wenn der
Betreiber einfach löscht.)

Hallo,

dann soll der Betreiber also Texte stehen lassen die gegen geltendes Recht verstoßen?

Der Punkt ist ja der, dass der Anklagende die Tat beweisen
muss. Dies kann er mit einem gelöschten Beitrag nicht mehr. S.
u. zu deinem Wikilink.

Er kann ja von dem Bildschirminhalt einen Screenshot machen, geht ganz einfach mit strg druck. Er kann den Quelltext abspeichern, kann Zeugen rufen…

Es ist aber nicht Sache des Forenbetreibers. Seine Sache ist es das Forum sauber zu halten. Deshalb werden solche Dinge Zeitnah gelöscht, oder unsichtbar geschaltet.

Darum geht es gerade nicht. Es geht ja darum, wenn der
Betreiber einfach alle Beleidigungen oder sonstige Beiträge
löscht, ohne zu wissen, ob der Betroffene dagegen vorgehen
will.

Interessiert ihn auch nicht wenn er sein Forum von solchen Inhalten freihalten will. Soll er warten bis möglichst viele User die Beleidigung gelesen haben?

Nur falls der Betreiber NACH Benachrichtigung durch die
Polizei oder Staatsanwaltschaft die Löschung vornimmt würde es
sich hier um Vernichtung von Beweismitteln handeln.

Da steht:
Vor den Strafgerichten liegt die Beweislast bei der Anklage.

Dann soll sie sich mal anstrengen. Muss eben derjenige der anzeigt entweder schneller als der Modser sein, oder selber die Beweise sichern.

Gruß

Nostra

Hallo,

dann soll der Betreiber also Texte stehen lassen die gegen
geltendes Recht verstoßen?

es tut mir leid, dass ich mich anscheinend missverständlich ausgedrückt habe.

Ich ziteire mich nochmals und hebe hervor:
Daher stellt ich mir die Frage, ob der Betreiber eigentlich verpflichtet ist, den Originalbeitrag in dem die Beleidigung steht zu Beweiszwecken zu archivieren?

Er soll und muss ihn natürlich löschen oder editieren, aber er sollte das Original zuvor archivieren = aufbewahren.

Er kann ja von dem Bildschirminhalt einen Screenshot machen,
geht ganz einfach mit strg druck. Er kann den Quelltext
abspeichern, kann Zeugen rufen…

Das ist eine gute Idee!
Besser finde ich es dennoch, Löschung von Beleidigungen (außer Schimpfworte, die der Betreiber nicht duldet) nur auf Antrag zu löschen.

Es ist aber nicht Sache des Forenbetreibers. Seine Sache ist
es das Forum sauber zu halten. Deshalb werden solche Dinge
Zeitnah gelöscht, oder unsichtbar geschaltet.

Sich beleidigt fühlen ist was sehr individuelles!
Der eine fühlt sich schon beleidigt wenn man sagt, dass er totalen Mist schreibt, der andere ist nicht einmal beleidigt, wenn man ihn A***l**h nennt.
Es ist daher nicht Sache des Betreibers festzulegen, wann und ob wer wen beleidigt hat. Er kann festlegen, welche Wortwahl er nicht im Forum haben will, wie z. B. Schimpfworte. Das ist aber etwas anderes!
Wenn der „Beleidigende“ seine Worte nicht als beleidigend empfindet, fühlt der sich evtl. zu unrecht zensiert. Erst recht, wenn der, an den es gerichtet war, sich auch nicht beschwert oder beleidigt fühlt.

Interessiert ihn auch nicht wenn er sein Forum von solchen
Inhalten freihalten will. Soll er warten bis möglichst viele
User die Beleidigung gelesen haben?

Wer beurteilt, ob der Adressat sich überhaupt beleidigt fühlt? Ansonsten kann er Wortzensur machen für unerwünschte Wörter.

Dann soll sie sich mal anstrengen. Muss eben derjenige der
anzeigt entweder schneller als der Modser sein, oder selber
die Beweise sichern.

So kann man das natürlich auch sehen.

Ich ziteire mich nochmals und hebe hervor:
Daher stellt ich mir die Frage, ob der Betreiber eigentlich
verpflichtet ist, den Originalbeitrag in dem die Beleidigung
steht zu Beweiszwecken zu archivieren?

Hallo,

es gibt keine Verpflichtung unliebsame Texte irgendwo zu archivieren. In den Forenregeln wird meist darauf hingewiesen das solche Texte gelöscht werden.

Er soll und muss ihn natürlich löschen oder editieren, aber er
sollte das Original zuvor archivieren = aufbewahren.

Da wird es schon problematisch. Die meisten Forenprogramme bieten die Möglichkeit Beiträge in einen Moderatorenbereich zu verschieben der von der Öffentlichkeit nicht eingesehen werden kann. Editieren halte ich für problematisch, zudem können Wortfilter eingesetzt werden welche bestimmte Worte durch **** oder ##### ersetzen. Dann gibt es auch noch Forensoftware wo weder unsichtbar schalten noch editieren möglich sind. Da bleibt nur löschen. Und da muss sich kein Moderator die Mühe machen und z.B. den Quelltext archivieren.

Das ist eine gute Idee!
Besser finde ich es dennoch, Löschung von Beleidigungen (außer
Schimpfworte, die der Betreiber nicht duldet) nur auf Antrag
zu löschen.

Das kann auch nach hinten losgehen wenn rechtlich nicht einwandfreie Texte stehen bleiben. Schnell kann der Betreiber in Verdacht kommen er macht sich den Text zu eigen.

Sich beleidigt fühlen ist was sehr individuelles!
Der eine fühlt sich schon beleidigt wenn man sagt, dass er
totalen Mist schreibt, der andere ist nicht einmal beleidigt,
wenn man ihn A***l**h nennt.

Das kann der Betreiber nicht wissen, und muss es nicht wissen.

Es ist daher nicht Sache des Betreibers festzulegen, wann und
ob wer wen beleidigt hat. Er kann festlegen, welche Wortwahl
er nicht im Forum haben will, wie z. B. Schimpfworte. Das ist
aber etwas anderes!

Er kann aber beeinflussen wie der Umgang im Forum ist. Er stellt die Regeln auf und der Nutzer kann sie akzeptieren oder das Forum meiden.

Wenn der „Beleidigende“ seine Worte nicht als beleidigend
empfindet, fühlt der sich evtl. zu unrecht zensiert. Erst
recht, wenn der, an den es gerichtet war, sich auch nicht
beschwert oder beleidigt fühlt.

Dann kann er sich an den Moderator wenden und einen den Forumregeln entsprechenden Beitrag schreiben.

Wer beurteilt, ob der Adressat sich überhaupt beleidigt fühlt?
Ansonsten kann er Wortzensur machen für unerwünschte Wörter.

Wie gesagt, der Betreiber legt fest wie die Regeln sind.

Gruß

Nostra