sind Betreiber von Gästebüchern oder Diskussionsforen in irgendeiner Weise Verpflichtet, im Nachhinein auf Wunsch des Eintragenden dessen Einträge oder personenbezogene Daten dort zu entfernen oder darf die Löschung getrost abgelehnt werden?
sind Betreiber von Gästebüchern oder Diskussionsforen in
irgendeiner Weise Verpflichtet, im Nachhinein auf Wunsch des
Eintragenden dessen Einträge oder personenbezogene Daten dort
zu entfernen oder darf die Löschung getrost abgelehnt werden?
Das kommt drauf an. Und zwar darauf, inwieweit die betroffene Person exakt zurückverfolgbar ist (also realer Name, Adresse,…). Gelöscht werden muss dann alles, was ebendiese Recherchen ermöglicht.
Das kommt drauf an. Und zwar darauf, inwieweit die betroffene
Person exakt zurückverfolgbar ist (also realer Name,
Adresse,…). Gelöscht werden muss dann alles, was ebendiese
Recherchen ermöglicht.
Hm. Kommt es nicht eher darauf an, ob der Forenbesitzer in irgendeiner Weise dazu verpflichtet ist, überhaupt irgendetwas zu löschen oder sich dieser Pflicht z.B. durch AGB entzogen hat? Imho ist das doch völlig unabhängig vom Inhalt der zu löschenden Texte und erst recht davon, ob das nun zurück verfolgbar ist oder nicht, oder?
Gruß
loderunner (ianal)
Kommt es nicht eher darauf an, ob der Forenbesitzer in
irgendeiner Weise dazu verpflichtet ist, überhaupt irgendetwas
zu löschen oder sich dieser Pflicht z.B. durch AGB entzogen
hat?
ist das auch auf Gästebücher übertragbar? Hier findet ja i.d.R. keine Anmeldung statt, dennoch ist häufig die Angabe personenbezogener Daten wie z.B. Name, und Email- oder Internet-Adresse durch die Formularfelder vorgesehen.