Ich brauche mal Hilfe…
Ich möchte ein Grundstück verkaufen. In Abt. III des Grundbuches sind noch Grundschulden eingetragen. Diese kann ich aber erst ablösen mit dem Kaufpreis.
Ich würde das gerne so machen (im Kaufvertrag regeln):
Käufer zahlt Kaufsumme auf Notarkonto.
Notar überweist an die Gläubigern und lässt sich die Löschungsbewilligungen ausstellen.
Restbetrag erhalten wir.
Ist das so möglich??
LG
nirak
Hallo,
stecken hinter den Grundschulden keine laufend zu bedienenden Forderungen? Das Stichwort „Vorfälligkeitsentschädigung“ fehlt dann hier
Oder sind das private zinslose Darlehen?
Üblicherweise kann man aus dem Kaufpreis auch direkt ablösen, wenn die Bank das mitmacht. Das wird sie aber nur, wenn ihr auch jemand ggf. den Zinsverlust bezahlt.
Zu der Vorgehensweise mit dem Notaranderkonto sollte man den Notar befragen.
Gruß vom
Schnabel
Ist das so möglich??
Das ist der übliche Ablauf.