Löschungsbewilligung

Hallo Leute,

ich hoffe, ich bin hier richtig. Wenn nicht: „Mod.: bitte verschieben“.

Also:
Nehmen wir einmal an, in einem notariellen Kaufvertrag über eine Wohnung taucht folgender Satz auf:

„Die Kosten der Lastenfreistellung trägt der Käufer“

Sind damit nur die Löschungskosten im Grundbuchamt gemeint oder auch die Notarkosten für die Abgabe der Löschungsbewilligung der Bank und die entsprechenden Verwaltungskosten bei der Bank?

Danke
MOXA

Ich sehe darin auch die Regelung, dass der Käufer den Verkäufer von diesen Kosten freistellt - natürlich nur im Innenverhältnis.

ml.