Löschungsbewilligung

Die Genossenschaftsbank hat eine Löschungsbewilligung zugeschickt. Anbei liegt die Rechnung vom Notar. Gefordert wird:

  1. Gebühr für die Beglaubigung der Unterschriften den Mitarbeiter der Bank
  2. Gebühr für die Beglaubigung außerhalb der Geschäftsräume (?)
    Muss ich beide bezahlen oder ist es übertrieben?
    Danke im Voraus.

Da kommt auch noch eine gepfefferte Rechnung der Justizkasse dazu.

Hallo,

Die Genossenschaftsbank hat eine Löschungsbewilligung
zugeschickt. Anbei liegt die Rechnung vom Notar. Gefordert
wird:

  1. Gebühr für die Beglaubigung der Unterschriften den
    Mitarbeiter der Bank
  2. Gebühr für die Beglaubigung außerhalb der Geschäftsräume
    (?)
    Muss ich beide bezahlen oder ist es übertrieben?

entspricht doch im Zweifel beides den Tatsachen. Ob nun die Unterlagen für die Beglaubigung per Wertpost verschickt werden oder der Notar zum Kreditinstitut fährt, macht den Kohl am Ende auch nicht fett.

Ich hätte übrigens eher eine löschungsfähige Quittung verlangt.

Gruß
Christian

Hi,

in der Regel steht im Darlehensvertrag auch sowas wie „die Kosten für die Löschung trägt der Kunde“

Gruß
Markus