Hallo,
angenommen, jemand kauft ein Haus und muss in zwei Wochen den Betrag überweisen… dies wird aber zeitlich sehr knapp, da die Fälligkeitsmitteilung des Notars noch nicht vorliegt. Der Notar sagt, dass die Löschungsbewilligung der Bank des Verkäufers noch nicht vorliegt, obwohl dies vor Monaten beantragt wurde. - Woran kann das liegen? Was braucht die Bank des Gläubigers und von wem? Um was muss sich der Käufer/Verkäufer dringend kümmern?
Hallo,
woher sollen wir das hier wissen?
Warum kann man nicht einfach den Verkäufer anrufen?
Schönen Tag noch.
moin,
sieh mal genau in den Kaufvertrag und ruf den Notar an.
Bei den Kaufverträgen, die ich kenne, steht immer sinngemäß drin:
Kaufpreis fällig …Tage nach Zugang der Fälligkeitsmitteilung, jedoch nicht vor dem …(Datum).
Also keine Panik
Der Notar hat den Antrag gestellt und hat diesen auch weiter zu verfolgen. Er soll nachfragen!
ml.