Löschungsbewilligung Grundschuld fehlt - Schadensersatz für Erwerber

Liebe Mitleser,

gesetzt den Fall, die Immoabtlg einer großen Bank bietet eine Wohnung an. Besichtigung gemacht, alles ok. Preisverhandlung auch. Da es in der Nachbarstadt eine vergleichbare Wohnung zu weniger Geld gibt, nochmals nachgefrag. Als Anreiz sagt der Makler der Bank, dass der Interessent schon Ende des Jahres XX rein könne, Lastenübergan im neuen Jahr.
Es existiert noch eine alte Grundschuld einer Bausparkasse. Wenn die Verkäufer schon vor längerer Zeit darauf aufmerksam gemacht wurden, diese zu löschen bzw. sich eine Löschungsbewilligung zu besorgen, das aber nicht gemacht haben, der Käufer aber seine bisherige Wohnung zu einem Festen Zeitpunkt  räumen muss, kann er dann und von wem Schadensersatz fordern  für die zu leistende Entschädigung der Erwerbers?

Sollte man nicht meinen, dass gerade eine Bank bzw. deren Immoabtlg über Grundschulden Bescheid weiß und somit einerseits dem Veräußerer gegenüber nachlässig war, andererseits auch dem Erwerber gegenüber?

Zeitpunkt  räumen muss, kann er dann und von wem Schadensersatz fordern  für die zu leistende Entschädigung der Erwerbers?

Wo ist der Schaden, der ersetzt werden muß ? Der Käufer kann zum ursprünglichen Termin in die Wohnung, der Kaufpreis wird später fällig und die Eigentumsumschreibung verzögert sich. Aber wo ist da der finanzielle Schaden ?

Hallo,

sorry, aber ich werde aus deinem Text nicht wirklich schlau.

Wenn anderweitig klar belegbar ist, dass der hinter der GS stehende Kredit nicht mehr valutiert, dann lässt man die eigene Bank mal kurz mit der Bausparkasse des Verkäufers telefonieren, und dann klären die das untereinander, dass der neuen Finanzierung diesbezüglich nichts im Wege steht. Dann kommt ein kleiner Passus in den Vertrag, dass die Löschungsbewilligung bis zum … nachzureichen ist, und ansonsten Ärger droht, und gut ist. Da entsteht keinerlei Schaden, wenn man das so abwickelt, wie man das normalerweise macht. Dass Löschungsbewilligungen mal weg sind, etwas länger dauern, … ist ein Klassiker, mit dem jedes Notariat vertraut sein sollte.

Aber ich habe auch mal mit einer Maklerin zu tun gehabt, die aus uralten, aber noch nicht gelöschten Grundschulden ein Drama machen wollte, und fast einen Verkauft zu Lasten eines Mandanten hätte platzen lassen. Die habe ich dann mal schön gerade eingestielt, und sie etwas fürs Leben lernen lassen. Die war danach sehr klein mit Hut, der Verkauf ging innerhalt von ein paar Tagen über die Bühne und die Löschungsbewilligungen kamen dann ein paar Wochen später. Alles kein Problem.

Gruß vom Wiz

Könntest Du deinen Text einmal überarbeiten, damit man auch verstehen kann was Du meinst !

Hallo,

der Einzug/die Nutzung der Wohnung ist doch regelmäßig unabhängig vom Endvollzug m Grundbuch bei dem auch dann die alte Grundschuld zu Löschung kommt.
Im Übrigen liegt der Hund wohl woanders begraben. Es ist weis Gott kein Hexenwerk binnen Tagen eine Löschungsbewilligung zu bekommen wenn die Voraussetzungen zur Erteilung vorliegen.

ml.

Es wird für die Wohnung lediglich eine Zwischenfinanzierung benötigt. Also ist meine Bank im Prinzip außen vor.

Der Notar sagt: zuerst Löschungsbewilligung - dann Zahlung!

Sowohl Notar als auch Anwalt haben bestätigt, dass so eine Löschung nicht immer einfach über die Bühne geht, zumal die Veräußerer vor Jahren schon mal eine Bewilligung erhalten. Und sich eine zweite ausstellen zu lasse, ist wohl nicht so einfach.

Der Schaden liegt darin, dass der Erwerber der neuen Wohnung dem Erwerber der alten rund 1000 Euro/Monat zahlt, wenn er länger in der Wohnung bleibt. Als das vereinbart wurde, waren noch viele Monate bis zum geplanten Umzug, Da rechnet man doch nicht, dass ein Veräußerer nicht alle Unterlagen beisammen hat, zumal die Whg schon Monate zum Verkauf stand

Die Kollegen scheinen nicht besonders „phantasievoll“ und erfahren in solchen Situationen zu sein. Da man mit einer Löschungsbewilligung keinen Schindluder treiben kann, ist es normalerweise überhaupt kein Problem eine neue zu bekommen. Da die großen Finanzierer das als Massengeschäft betreiben, haben die üblicherweise fixe Notartermine für Löschungsbewilligungen in regelmäßigen, recht kurzen Abständen. Muss es unbedingt mal schneller gehen, muss man halt ein paar Telefonate führen und den damit verbundenen Mehraufwand zahlen. Ist aber regelmäßig aufgrund der recht engen zeitlichen Taktung nicht nötig/sinnvoll. Das GB-Amt ist der eigentliche Flaschenhals bzgl. der Eintragungen.

Und das Risiko mit einer vom Notar angefragten schriftlichen Bestätigung des Darlehensgebers, dass das Darlehen nicht mehr valutiert, und die GS gelöscht werden kann und eine Löschungsbewilligung in den nächsten Tagen erteilt werden wird, den Kaufpreis zu zahlen, halte ich auch für vollkommen vertretbar. Im Zweifelsfall schaut man mal auf den Wohnungswert und die eingetragene GS und vereinbart erst einmal nur eine angemessene Teilzahlung, und zahlt den Rest eben nach Löschung.

Ich habe jetzt nie das Massengeschäft in diesem Thema betrieben, aber bei so einigen Nachlassabwicklungen das Thema mit den Löschungsbewilligungen schon gehabt (besonders spaßig, wenn der anno tobac eingetragene Darlehensgeber schon lange nicht mehr unter diesem Namen existiert, sondern in der Zwischenzeit zehn mal verkauft, übernommen, … worden ist). Aber selbst die Fälle habe ich immer in ein paar Wochen aufklären können. Ärgerlich nur, wenn es keinen Rechtsnachfolger mehr gibt. Aber selbst das bekommt man hin (dauert nur länger und kostet).

Gruß vom Wiz