Liebe Mitleser,
gesetzt den Fall, die Immoabtlg einer großen Bank bietet eine Wohnung an. Besichtigung gemacht, alles ok. Preisverhandlung auch. Da es in der Nachbarstadt eine vergleichbare Wohnung zu weniger Geld gibt, nochmals nachgefrag. Als Anreiz sagt der Makler der Bank, dass der Interessent schon Ende des Jahres XX rein könne, Lastenübergan im neuen Jahr.
Es existiert noch eine alte Grundschuld einer Bausparkasse. Wenn die Verkäufer schon vor längerer Zeit darauf aufmerksam gemacht wurden, diese zu löschen bzw. sich eine Löschungsbewilligung zu besorgen, das aber nicht gemacht haben, der Käufer aber seine bisherige Wohnung zu einem Festen Zeitpunkt räumen muss, kann er dann und von wem Schadensersatz fordern für die zu leistende Entschädigung der Erwerbers?
Sollte man nicht meinen, dass gerade eine Bank bzw. deren Immoabtlg über Grundschulden Bescheid weiß und somit einerseits dem Veräußerer gegenüber nachlässig war, andererseits auch dem Erwerber gegenüber?