Hallo,
Fall: Ein Grundschulddarlehn wird voll getilgt. Das Objekt soll evtl. in späteren Jahren verkauft werden u. wird bis dahin nicht neu beliehen.
Ist es im Hinblick auf einen Verkauf in späteren Jahren aus Kostengründen besser, eine notariell beglaubigte Abtretungserklärung (Abtretungsgläubiger Eigentümer) ausstellen zu lassen statt einer notariellen Löschungsbewilligung?
In beiden Fällen würde der Eigentümer vorerst keine grundbuchliche Eintragung vornehmen
lassen.
Werden überhaupt nennenswerte Notarkosten gespart, wenn der Eigentümer eine Abtretungserklärung von seiner (alten) Bank hat u. die viel später einem neuen Eigentümer (wiederum notariell) überträgt wird für dessen Neufinanzierung (Grundschuldbestellung)?
Was spricht gegen eine notarielle Abtretungserklärung anstelle einer Löschungsbewilligung?
löschungsfähige Quittung!
Hallo,
Ist es im Hinblick auf einen Verkauf in späteren Jahren aus
Kostengründen besser, eine notariell beglaubigte
Abtretungserklärung (Abtretungsgläubiger Eigentümer)
ausstellen zu lassen statt einer notariellen
Löschungsbewilligung?
mit einer Abtretungserklärung wirst Du nicht viel erreichen können, denn wenn Du die Grundschuld später wiederverwenden willst, wirst Du eine notarielle Bestätigung brauchen, daß die Unterzeichner zur Unterzeichnung auch berechtigt waren.
Werden überhaupt nennenswerte Notarkosten gespart, wenn der
Eigentümer eine Abtretungserklärung von seiner (alten) Bank
hat u. die viel später einem neuen Eigentümer (wiederum
notariell) überträgt wird für dessen Neufinanzierung
(Grundschuldbestellung)?
Würde ich nicht sagen (siehe oben).
Was spricht gegen eine notarielle Abtretungserklärung anstelle
einer Löschungsbewilligung?
Die entscheidende Frage ist, was gegen eine löschungsfähige Quittung spricht.
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Gruß
Christian