Löschungsbewilligung verschwunden :-((

Moin !
Angenommen, jemand hat sein Haus verkauft, Übergabe soll am 01.12.2006 sein und jetzt ( 4 Wochen nach Kaufvertragsunterzeichnung) merkt der Notar, dass die Löschungsbewilligung fehlt. Es gibt je ein Schreiben von Wüstenrot + Commerzbank, dass beide Bewilligungen 1991 geschickt wurden, aber sie sind verschwunden. Zweitschriften wurden vom Notar angefordert, aber ‚man kann nicht sagen, wie lange es dauert‘.
Die Verkäuferin des Hauses (eine alte Dame) ist völlig fertig mit den Nerven…

Frage:
was genau passiert, wenn diese Papiere am 01.12. nicht vorliegen? Kann mir vorstellen, dass dann das Geld nicht fliesst, aber wie geht es weiter ? Kann der Kaufvertrag dadurch platzen ??
Oder gibt es einfach nur eine Verzögerung und die Übergabe findet statt, sobald die Papiere vollständig sind ? Darf der Käufer schon einziehen, wenn er darauf besteht ?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe !
LG Manu

Hallo,

wenn die Schreiben vorliegen, dass die Gläubiger die Bewilligungen erstellt und zugesendet haben, besteht eigentlich kein Grund jetzt in Panik zu verfallen oder die Abwicklung irgendwie stocken zu lassen. Der neue Eigentümer zahlt, zieht ein und wenn die Bewilligungen da sind, geht die Sache dann eben erst ans Grundbuchamt.

Wenn man jetzt extrem vorsichtig sein will, dann kann man natürlich den Teil der Kaufpreiszahlung zurückhalten / beim Notar per Anderkonto parken, der der durch die nicht gelöschten Rechte abgesichert ist, oder im Vertrag eine Klausel aufnehmen, dass der Verkäufer noch mal ausdrücklich denm Käufer gegenüber entsprechenden Eventualverbindlichkeiten freistellt. Wenn die Gläubiger aber bereits formlos bestätigt haben, dass die Dinger zur Löschung frei sind, ist das Risiko hier wirklich minimal. Da müsste man schon einen Fall konstruieren, dass der Verkäufer nach der formlosen Bestätigung nunmehr bei den selben Gläubigern unter Nutzung der alten Sicherungsrechte eine neue Verbindlichkeit begründen würde.

Gruß vom Wiz

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