ich habe im Internet gelesen, dass mehrere Verfahren anhängig sind, welche die Bearbeitungsgebühr bzw. die Abschlussgebühr von Darlehensverträgen zum Inhalt haben.
Wie sieht das mit den Löschungsgebühren aus?
Darf die Bank diese einfordern?
Sind diese rechtens?
Welche „Löschungskosten“? Sind hier die Kosten einer Löschungsbewilligung einer Grundschuld nach Hypothekenrückzahlung gemeint, sind die selbstverständlich vollständig vom Schuldner zu bezahlen. Die notarielle Beurkundung der Unterschrift der Bank darf sie vollständig fordern; die der eigenen Unterschrift sowie Kosten der Löschung beim Grundbuchamts fallen ebenso dem Darlehensnehmer zu.