Hallo,
ich habe von einem Inso-Verwalter ein Reihenhaus gekauft. Voreigentümer war die in Insolvenz gegangene Bauträger GmbH des gesamten Viertels.
Der Grundbuchauszug meines Hauses umfasste 56 Seiten ! Alle Eintragungen und Löschungen von Rechten usw. waren dabei aus der Zeit des ungeteilten Grundstückes usw.
Nun habe ich eine Rechnung der Landesjustizkasse bekommen die da schreiben, dass die alte Grundschuld über 4 Mio. DM gelöscht wurde
und ich dafür 1.566 Euro zahlen solle.
Warum ich? Warum soviel?
Berufen wird sich auf den §68 KostO …
Ich habe leider keine Ahnung ob dass alles so korrekt ist.
Kann mir wer helfen ?
Hallo,
normalerweise wird im Kaufvertrag festgelegt, wer mit dem Kauf verbundene Kosten trägt. Ebenfalls ist üblich, dass der Verkäufer ein lastenfreies Objekt übergibt, d.h. auf eigene Kosten eventuelle Grundschulden löschen lässt.
Eigentlich ist es so, dass der Verkäufer für die Lastenfreistellung des Objektes zahlt. Wenn ein Inso-Verwalter verkauft, wird in den Kaufverträgen meist geregelt, daß die Löschungskosten vom Erwerber zu zahlen sind. Du solltest hier einen Blick in den Kaufvertrag werfen. Wenn nichts geregelt sein sollte (kann ich mir kaum vorstellen), solltest Du den Inso-Verwalter mal anrufen und fragen, was mit den Kosten ist. Vielleicht könnt Ihr teilen.
Was die Höhe der Kosten angeht, so ist der Betrag wahrscheinlich richtig (habe leider keine Kostentabelle). Die Löschungskosten richten sich nach der Höhe der eingetragene Grundschuld. Die Kosten fallen für jedes einzelne Grundbuch an. Wenn die anderen Grundstücke vor Deinem verkauft wurden, wurden hierfür Pfandhaftentlassungen erteilt. Die Löschung der Gesamtgrundschuld erfolgt, wenn das Recht im letzten Grundbuch gelöscht wird. Das scheint also Deines zu sein. Die anderen Eigentümer werden die Kosten für den Vollzug der Pfandhaftentlassungen gezahlt haben. Du bist also nicht der Dumme, an dem alles hängenbleibt.
Viele Grüße
Tanja