Löschungspflicht für persönliche Bankdaten?

Hallo,
folgender Fall: Eine Bank verlangt für den Antrag auf Kontoeröffnung die Eingabe persönlicher
Daten in ein Online-Formular. Erst danach sieht man die Vertragsbedingungen
und erhält per Post ein vorausgefülltes Formular. Es ist also nicht möglich, ein leeres
Formular anonym herunterzuladen, um sich erst in Ruhe die genauen Vertragskonditionen
anzusehen.

Frage: Ist eine solche „Nötigung“ eigentlich rechtlich zulässig?

Weitere Frage:
Ist die Bank zur Löschung aller vorab erteilten persönlichen Daten verpflichtet
(inkl. Verwertungsverbot), falls ein Kunde beim obigen Ablauf auf Kontoeröffnung verzichtet,
Verwertungsverbot ausspricht und Löschung aller Daten verlangt?

Hallo,

folgender Fall: Eine Bank verlangt für den Antrag auf
Kontoeröffnung die Eingabe persönlicher
Daten in ein Online-Formular. Erst danach sieht man die
Vertragsbedingungen
und erhält per Post ein vorausgefülltes Formular. Es ist also
nicht möglich, ein leeres
Formular anonym herunterzuladen, um sich erst in Ruhe die
genauen Vertragskonditionen
anzusehen.

wenn es einem nicht passt, muss man mit dieser Bank ja keine Geschäftsbeziehungen aufnehmen. In dem Fall wäre das sogar empfehlenswert.

Frage: Ist eine solche „Nötigung“ eigentlich rechtlich
zulässig?

Du weißt was Nötigung ist? Sonst: http://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung

Gruß

S.J.

Hi

Frage: Ist eine solche „Nötigung“ eigentlich rechtlich
zulässig?

Gegenfrage: Ist man gezwungen mit dieser Bank einen Vertrag abzuschließen?
Kann man den Onlinevorgang abbrechen, bevor man persönliche Daten bekanntgibt?
Wann erfährt man, daß man ohne Bekanntgabe von persönlichen Daten keine näheren Auskünfte bekommt?

Gruß
Edith

folgender Fall: Eine Bank verlangt für den Antrag auf

Kontoeröffnung die Eingabe persönlicher
Daten in ein Online-Formular. Erst danach sieht man die
Vertragsbedingungen
und erhält per Post ein vorausgefülltes Formular. Es ist also
nicht möglich, ein leeres
Formular anonym herunterzuladen, um sich erst in Ruhe die
genauen Vertragskonditionen
anzusehen.

Hallo,

das ist doch überall - auch außerhalb des www nicht ungewöhnlich. Wenn der Versicherungsvertreter den Antrag ausfüllt, kommen die Versicherungsbedingungen doch auch erst per Post.

Weitere Frage:
Ist die Bank zur Löschung aller vorab erteilten persönlichen
Daten verpflichtet
(inkl. Verwertungsverbot), falls ein Kunde beim obigen Ablauf
auf Kontoeröffnung verzichtet,
Verwertungsverbot ausspricht und Löschung aller Daten
verlangt?

Nein, § 25a KWG steht einer Löschung entgegen. Die Daten sind nur für weitere Verwendung zu sperren.

Viele Grüße
EK