Logitech garantiefall

Dieses Thema wurde schon einmal abgehandelt, leider für mich zu spät.
Ich finde es von Logitech dreist, die Garantie für einige Artikel (wo es führ Logitech nachvollziehbar ist) auf den Erstkäufer zu beschränken.
Eine ein Jahr alte Fernbedienung hat bei mir so den Weg in die Abfalltonne gefunden, samt Kaufbeleg und das für einen Fehler der FB. der lt. Logitech bei diesem Model öfters auftritt bzw. bekannt ist. 50% für den Kauf einer Neuen war die einzige Antwort auf meine Garantieanfrage, dass entspricht inetwa dem Handelspreis im www.
Schlussfolgerung für mich, wenn ich Hardwareseitig die Firma Logitech umgehen kann, werde ich das in Zukunft tuen und jeder der wissen will warum, dem erzähl ich es gern.

Hi
die sind so dreist, Bedingungen zu stellen :wink:? Die Garantiebedingungen können vom (freiwillig!!) Gewährenden frei bestimmt werden, selbst Einschränkung auf Erstkäufer mit 3jährigen rosa Dackeln und älterer Nichte wäre völlig ok.
pita

Tach,

du bist hier in eine Falle getappt, die in Bürokraten-Deutschland leider immer wieder Kunden ereilt. Man muss zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden.

Gegenüber dem Verkäufer (=Händler) hat man als Kunde 2 Jahre lang einen Gewährleistungsanspruch. D. h. er haftet für 2 Jahre ab Kaufdatum für die ordnungsgemäße Funktion solange der Fehler nicht durch unsachgemäße Behandlung oder übermäßigen Gebrauch entstanden ist. Zu beachten ist dabei nur, dass es nach 6 Monaten zu einer Beweislastumkehr kommt: tritt der Fehler in den ersten 6 Monaten nach Kauf ein, müsste der Händler bei Zweifeln beweisen, dass der Mangel durch den Kunden provoziert wurde und nicht schon beim Kauf vorhanden oder angelegt war. Ab dem 7. Monat muss hingegen der Kunde bei Zweifeln des Händlers beweisen, dass er den Mangel nicht selbst verursacht hat, sondern dieser schon beim Kauf vorhanden oder angelegt war.
Diese Gewährleistung / Sachmängelhaftung ist gesetzlich so vorgegeben und muss vom Händler so geleistet werden.

Unabhängig davon ist eine freiwillige Garantie seitens des Herstellers. Der kann - weil er von der Qualität seiner Produkte überzeugt ist - eine Garantie auf seine Produkte oder nur bestimmte Teilbereiche eines Produkts anbieten. Beispielsweise bieten manche Autohersteller 10 Jahre gegen Durchrostung, andere nur 5 Jahre oder gar nichts.
Wie lang die Garantie ist (z. B. Logitech 1 Jahr oder Eastpak Rucksäcke 30 Jahre) kann der Hersteller genauso völlig frei festlegen wie den Umfang. Er kann seine freiwillige Leistung z. B. auch auf den Erstkäufer beschränken oder nur Teile eines Gerätes garantieren.
Hier handelt es sich also nicht um ein Muss, kein Hersteller muss Garantien für irgendwas geben, sondern es ist eine rein freiwillige Leistung, mit der Anbieter die Qualität ihrer Produkte unterstreichen wollen („Wir sind von unserer Produktqualität so überzeugt, dass wir seine Funktion im Garantieumfang versprechen.“)

In deinem Fall heißt das: du warst aus der Herstellergaratie heraus, denn die gilt nur für den Erstkäufer und nur 1 Jahr. Gegenüber dem Händler, der die Ware verkauft hat, hätte man aber den gesetzlichen Anspruch ableiten können, denn der kann keine Einschränkungen vornehmen und muss seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.

Deswegen gilt auch Folgendes: Händler versuchen Kunden immer an die Hersteller abzuwimmeln („Wenden Sie sich am Besten direkt an den Hersteller - das geht schneller und wir würden die Ware auch nur dahin einsenden.“) das Problem daran ist allerdings, dass man sich dann nicht auf die gesetzliche Verpflichtung des Händlers beruft, sondern die freiwillige Leistung des Herstellers. Bei einer problemlosen Reparatur ist das kein Problem. Sollte sie aber fehlschlagen und es kommt zu weiteren Reparaturen kann man beim Händler nach 2 erfolglosen Nachbesserungen weitere Rechte geltend machen. Beim Hersteller kann man das nicht, denn die Garantie ist freiwillig.
Vor allem zählen dann die Herstellerreparaturen beim Händler nicht als fehlgeschlagene Nachbesserungen mit, denn der Händler wird sich darauf berufen, dass die ersten Reparaturen nicht von ihm im Rahmen seiner Verpflichtungen erledigt wurden.

Deswegen: IMMER seinen Händler in die Pflicht nehmen, auch wenn das ein wenig länger dauert weil eine Instanz zwischengeschaltet wird (der Händler wird die meisten Geräte in der Tat selber zum Hersteller oder seinem Lieferanten einsenden). Man ist damit als Kunde aber in einer besseren rechtlichen Situation wenn das Problem später weiter besteht.

Gruß,

MecFleih

Hallo Marty,

in meinem Fall hatte ich die Hotline von Logitech in erster Linie nur zur Fehleranlyse in Anspruch genommen. Erst nachdem sich während diesem Gespräch herausstellte das die FB. definitiv defekt ist, kam das Thema Garantieinanspruchnahme zur Sprache, mit dem für mich äußerst negativen Verlauf. Ich kannte diese Erstkäuferklausel nicht und das war in meinem Fall das Problem.
Auf diesen speziellen Umstand wollte ich mit meinem Beitrag hinweisen bzw. Andere aufmerksam machen.
Nichtsdestotrotz hätte ich von Logitech etwas mehr Entgegenkommen/Dienst am Kunden erwartet. Nur ich hatte die FB. 2 Monate nach dem eigentlichen Verkauf bei Logitech registriert und war im Besitz des Kaufbelegs. Auf die Frage der Lgt.-Mitarbeiterin warum ich die Fb. erst so spät nach dem Kauf registriert habe, antwortete ich arglos, dass ich Sie quasi Neuwertig privat gekauft habe. Mit dieser Antwort habe ich mich selber aus der Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen.
Damit Anderen nicht das Gleiche passiert, habe ich meinen ursprunglichen Artikel verfasst.

In diesem Sinne,
angenehmes Wochenende!

Hallo,

das ist leider ganz doof für dich gelaufen. Und es passiert immer wieder weil die Rechtslage nicht ganz einfach ist und Kunden andauernd zwischen Händler und Hersteller ausgespielt werden bzw. genau so verarscht werden, wie es dir passiert ist.

Ich habe bis vor Kurzem jahrelang in einem IT-Systemhaus in der Reklamationsabwicklung gearbeitet und mit Logitech nur gute Erfahrungen. Die schicken nahezu IMMER entweder eine Gutschrift oder nagelneue Austauschware.

Die Crux für dich war, dass du dich an Logitech gewandt hast und auf Granit gebissen hast weil die Garantie vorbei war. Da werden die Hersteller allesamt sehr schmallippig und auf Kulanz geht inzwischen fast gar nichts mehr.

Obendrein sind die Callcenter oft nach Bulgarien und andere Länder ausgelagerte Dienstleister, deren Mitarbeiter gar keine andere Wahl haben - persönlich, weil vom Chef so vorgegeben, also auch geschäftlich als von den Herstellern beauftragte Kunden-Abwimmel-Agenturen - als Kunden außerhalb der Garantie schnellstmöglich abzuweisen. Das geht dann meistens über dumme Rückfragen, die jeder erstmal mit „nein“ beantworten wird. Du bist z. B. eine Ausnahme wenn du das Gerät überhaupt registriert hast. Das machen 99% aller Kunden schon nicht und sitzen dann bereits hier in der Falle, wenn es heißt „laut unseren Garantiebedingungen kümmern wir uns nur um registrierte Geräte“. Blöderweise darf der Hersteller das so machen weil er eine Garantie nicht geben muss. Es ist freiwillig und er kann’s auch lassen. Im Übrigen hast du einen Kaufvertrag und damit Ansprüche nur gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller. Diesem zu drohen läuft also immer ins Leere.

in meinem Fall hatte ich die Hotline von Logitech in erster
Linie nur zur Fehleranlyse in Anspruch genommen. Erst nachdem
sich während diesem Gespräch herausstellte das die FB.
definitiv defekt ist, kam das Thema Garantieinanspruchnahme
zur Sprache, mit dem für mich äußerst negativen Verlauf. Ich
kannte diese Erstkäuferklausel nicht und das war in meinem
Fall das Problem.

Deswegen - und auch damit andere ihr Gerät nicht schon vor Ablauf von 2 Jahren wegwerfen - schrieb ich, dass man sich IMMER an den Händler, nicht den Hersteller wenden soll! Der ist nämlich rechtlich in der Pflicht, und das obendrein sogar für 2 Jahre. Ob man Erstkäufer ist spielt da auch keine Rolle, wobei man sowas erst gar nicht erwähnen sollte: man steht mit der Rechnung / Kassenbon als Kaufbeleg da und pocht nun auf seine Gewährleistungsansprüche. Genau genommen braucht man den Kassenbeleg nicht mal, aber da man im Zweifel beweisen können muss, dass man in diesem Laden gekauft hat, ist der Beleg der einfachste Nachweis.

Damit Anderen nicht das Gleiche passiert, habe ich meinen
ursprunglichen Artikel verfasst.

Das ist gut! :smile: Und deswegen von mir der zusätzliche Hinweis: wendet euch dennoch immer erstmal an den Händler! Der ist rechtlich in der Pflicht und kann sich dem nicht durch willkürliche Garantiebedingungen (oder überhaupt) entziehen. Wie gesagt, der Hersteller hat mit dem Kunden keinen Vertrag und ist zu nichts verpflichtet. Der Händler schon, der muss seinen Kaufvertrag erfüllen und bei defekter Ware nachbessern. Hat man aber die 1. Reparatur schon mal beim Hersteller machen lassen hat man den Mangel nicht beim Händler gerügt und kann bei einem weiteren Defekt nicht die 2. erfolglose Nachbesserung anmahnen, die den Boden für weitere Maßnahmen ebenet wenn das Problem weiter besteht (z. B. bei „Montagsgeräten“). Deswegen: immer zum Händler gehen!

Dir auch ein schönes WE,

MecFleih