Karla Kreativa möchte ihr eigenes Design - Studio eröffnen.
Dafür hat sie sich den Namen „Tiger - Studio“ gewählt und ein entsprechendens Logo entwickelt - das natürliche einen von ihr gezeichneten Tiger darstellt.
Leider gibt es schon einen Designer, der seine Firma „Tiger - Design“ nennt (der Name ist nur ein Beispiel, also nicht im Internet suchen!).
Das Logo zeigt auch einen Tiger, sieht aber natürlich anders aus.
Darf Karla nun den gleichen Namen wählen? Kann man ein allgemeingültiges Wort wie „tiger“ überhaupt schützen lassen?
Das Logo bei Karla sieht ja ganz anders aus - darf sie es also benutzen?
Dort kannst Du z.B. Dein Logo inclusive Tigerbild und Namenszug als Wortmarke/Geschmacksmuster… schützen lassen. Das dpma recherchiert dann, ob es dieses Logo und den Namenszug schon gibt. Wenn nein, ist er für dich für den Zeitraum von 10 jahren als Wortmarke geschützt.
Selbst wenn es diesen schon gäbe, bestünde immernoch die Möglichkeit, dass er in anderen Klassen geschützt wäre als in Deiner.
Einfach mal beim dpma anrufen geht auch. Die informoieren Dich überdas was und wie.
Um Ärger aus dem Weg zu gehen, fügt man dem Namen Tiger-Design etwas hinzu, was einen von Mitbewerbern unterscheidet.
Rumburak
Meines Wissens ist Markenschutz immer auch ein Stück weit abhängig von der Branche und der Verbreitung/ dem Bekannheitsgrad einer Marke.
Ich denke, dass die Telekom-Farbe nur im Zusammenhang mit Kommunikation o. ä. geschützt ist.
Mal vereinfacht gesagt, wenn das eine „Tiger Design“ z.B. ein regionales Nagelstudio ist und das andere ein regionales Ingenieursbüro am anderen Ende des Landes, dann dürften sich die zwei nicht gegenseitig ausschließen. Vorausgesetzt natürlich, das Logo unterscheidet sich erkennbar.
Wenn aber beide z.B. in der gleichen Stadt tätig sein wollen, dann ist das nicht mehr so einfach.
Dass Tiernamen geschützt werden dürfen, glaube ich nicht.
pelikan, puma, salamander und viele mehr gibt es bereits!
Dort kannst Du z.B. Dein Logo inclusive Tigerbild und
Namenszug als Wortmarke/Geschmacksmuster… schützen lassen.
Das dpma recherchiert dann, ob es dieses Logo und den
Namenszug schon gibt.
nein, das dpma recherchiert NICHT ob es die marke schon gibt. das ist aufgabe des anmelders.
das dpma prüft lediglich ob keine grundsätzlichen hindernisse bestehen um die marke anzumelden.
wenn du heute „coca-cola“ als wortmarke in der klasse für getränke anmeldest, wird diese anmeldung vom dpma angenommen.
Wenn nein, ist er für dich für den
Zeitraum von 10 jahren als Wortmarke geschützt.
richtig
Selbst wenn es diesen schon gäbe, bestünde immernoch die
Möglichkeit, dass er in anderen Klassen geschützt wäre als in
Deiner.