Hallo!
Für einen gemeinnützigen Verein soll ein Logo entworfen werden. Nun ist die eine Variante mit Corel Draw von einem Mitglied entworfen worden. Nun meine Frage: darf der Verein das als Logo verwenden? Oder könnte das gegebenenfalls zu Problemen wegen der Lizenz führen?
MfG
Brigitte
Hallo Brigitte,
was sollte dagegen sprechen, das Logo zu verwenden? Wenn der Entwurf
wirklich aus der eigenen Feder des Mitglieds stammt gibt es keinerlei
Probleme. Natürlich sollte das Programm legal erworben und keine
Raubkopie sein. Das Programm ist ja lediglich ein Werkzeug zum
Erstellen und damit hat der Hersteller keinerlei Rechte an der
Software. Wenn ich heute meinem Nachbarn einen Pinsel verkaufe, habe
ich ja auch keine Rechte an den Bildern, die er damit malt.
Viele Grüße
Edi
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Hallo Brigitte,
die Frage ist, ob er es selbst entworfen hat, nicht womit.
Ein allgemeiner Hinweis dazu: Menschen streiten sich manchmal. Z.B. Mitglied kommt nicht in die erste Mannschaft (Sportverein) -> tritt aus -> reklamiert Rechte an Logo -> Verein braucht neues Logo. Erzähl mir nicht das sei bei euch ausgeschlossen.
Ich würde daher empfehlen, das Mitglied zu bitten, eine Erklärung zu unterschreiben:
-
Ich habe das Logo … selbst entworfen, es ist nach meiner Kenntnis frei von Ansprüchen Dritter.
-
Ich trete alle Verwertungsrechte an diesem Logo an den Verein … ab.
Mehr als 1 kannst du normalerweise nicht verlangen - ob das Logo zufällig wie der Mercedesstern aussieht oder Ähnliches, müsst ihr dann schon selbst beurteilen.
Gruss Reinhard
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Moin,
hat er vielleicht was aus den mit Corel mitgelieferten ClipArts verwendet? Da bin ich nicht so sicher, ob die kommerziell verwendet werden dürfen. Weiß das jemand?
Olaf
Hallo Olaf!
Das ganze Symbol wurde mit Cliparts gestaltet.Hatte ich noch nicht geschrieben, sorry. Aber genau das sind auch meine Bedenken.
MfG
Brigitte
Hallo Brigitte, wenn das soo ist, dann (Auszug aus „CorelDraw Essentials 2 german“, was immer das sein soll):
[zitat]
2. BESTIMMUNGEN ZUM GEBRAUCH VON CLIPART UND STOCK PHOTO IMAGES:
Corel-Produkte enthalten zahlreiche Clipart- und Photoabbildungen (nachstehend gemeinsam die „Bilder“
genannt); die Rechte an den Bildern werden teils von Corel selbst gehalten und sind teils Gegenstand von
Lizenzvereinbarungen zwischen Corel und Dritten. Vorbehaltlich der nachstehenden Beschränkungen sind Sie
als Nutzer von Corel-Produkten berechtigt, die Bilder nach Belieben zu nutzen, zu verändern und zu
veröffentlichen. Sollten Sie Zweifel haben, ob eine beabsichtigte Verwendung der Bilder den nachstehenden
Bestimmungen entspricht, empfiehlt Corel Ihnen, einen eigenen Anwalt oder sonstigen Rechtsberater
hinzuzuziehen. Corel gibt Ihnen gegenüber keine Stellungnahme zu der Frage ab, ob eine bestimmte
Verwendung der Bilder mit diesen Bestimmungen vereinbar ist.
2.1 WAS SIE DÜRFEN, unbeschadet der nachstehend aufgeführten Beschränkungen:
(i) Sie dürfen Bilder in von Ihnen im Original erstellte Werke einfügen und diese Werke über beliebige
Medien veröffentlichen, verteilen oder zur Schau stellen, wobei Sie jedoch verpflichtet sind, Ihr Werk wie
folgt mit einem Urheberrechtsvermerk zu versehen, der auf Ihre sowie Corels Rechte hinweist:
„Copyright © 200_ [Ihr Name] und seine/ihre Lizenzgeber. Alle Rechte vorbehalten.“
(ii) und Sie dürfen von Bildern eine (1) Kopie zu Archivierungs- oder Sicherungszwecken erstellen.
2,2 WAS SIE NICHT DÜRFEN:
(i) Es ist Ihnen jedoch nicht gestattet, Rechte an Bildern weiterzuveräußern, Unterlizenzen daran zu erteilen
oder sie Dritten auf andere Weise getrennt von einem Produkt oder einer Web-Seite zur Verfügung zu
stellen. So dürfen Bilder beispielsweise als Teil einer Web-Seite genutzt werden, jedoch nicht separat zum
Herunterladen oder in einem Format bereitgestellt werden, das für eine dauerhafte Speicherung oder
Wiederverwendung durch Dritte geeignet ist;
(ii) Bilder oder Nutzungsrechte an Bildern dürfen Kunden separat oder als Teil eines von Ihnen angebotenen
Werkes für eine weitere Nutzung nicht zur Verfügung gestellt werden; jedoch können Kunden Kopien von
Bildern (einschließlich digitaler Dateien) als Bestandteil eines Werkes zur Verfügung gestellt werden;
(iii) Sie dürfen keine anstößigen, obszönen, beleidigenden oder unsittlichen Werke unter Verwendung von
Bildern erstellen oder Bilder für verbotene Zwecke verwenden;
(iv) Sie dürfen Bilder oder Teile von Bildern nicht als Waren- bzw. Dienstleistungszeichen benutzen oder eine
solche Benutzung gestatten und keinerlei Eigentumsrechte an Bildern oder Teilen derselben geltend machen;
(v) Sie dürfen Bilder, die sich auf erkennbare Einzelpersonen oder juristische Personen beziehen, nicht für
kommerzielle Zwecke oder auf eine Weise benutzen, die deren Verbindung mit einem Produkt oder einer
Dienstleistung oder deren Zustimmung dazu nahe legt.
(vi) Sie dürfen Bilder nicht in elektronischem Format, online oder in Multimediaanwendungen benutzen, es
sei denn, das Bild bzw. die Bilder sind nur zur Ansicht integriert, und es wird keine Erlaubnis gegeben, die
Bilder für irgendeinen Zweck herunterzuladen oder abzuspeichern;
(vii) Sie dürfen Bilder oder Kopien von Bildern nicht an eine dritte natürliche oder juristische Person
vermieten oder ihr entgeltlich oder unentgeltlich Nutzungs- oder Lizenzrechte daran gewähren. Sie dürfen
jedoch die Ihnen lizenzierten Nutzungsrechte an einem oder mehreren Bildern auf einen Dritten übertragen,
sofern (i) Sie das bzw. die betreffenden Bild(er) zusammen mit dieser Lizenz und allen Kopien (mit
Ausnahme von Kopien, die gemäß den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages in von Ihnen erstellte Werke
integriert sind) auf die betreffende natürliche oder juristische Person übertragen, (ii) davon keinerlei Kopien
zurückbehalten, was auch für auf einem Computer oder sonstigen Datenträger abgespeicherte Kopien gilt,
und (iii) der Übertragungsempfänger die Verbindlichkeit sämtlicher Bestimmungen dieses Lizenzvertrages für
sich selbst anerkennt;
(viii) Sie dürfen Bilder stets nur so nutzen, wie dies nach dem Wortlaut dieses Vertrages ausdrücklich erlaubt
ist.
2.3 HOHEITSWAPPEN, SIEGEL UND SONSTIGE INSIGNIEN:
In dem Produkt enthaltene hoheitliche und sonstige Insignien sind durch verschiedene Gesetze gegen
missbräuchliche Verwendung geschützt. Grundsätzlich gilt, dass alle Logos, Insignien, Abzeichen, Siegel,
Flaggen und Wappen nur für offizielle Zwecke verwendet werden dürfen. Es obliegt Ihnen, für die Einhaltung
aller nationalen und internationalen Vorschriften über das Zurschaustellen von in dem Produkt enthaltenen
Insignien, Siegeln, Flaggen und Wappen zu sorgen.
[/zitat]
Demnach gibt es eine Reihe Fallstricke, wenn der Verein das Logo nutzen will, z.B. auf seiner Website.
Ausserdem ist es natürlich so, dass viele Leute sofort sehen werden, dass Corel Cliparts benutzt wurden (frag mal einen Lehrer, der Zeichnungen als Hausaufgaben vergibt - der grösste Teil der Schüler nimmt einfach was aus Corel).
Gruss Reinhard
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Wer ein Logo entwirft, das eine gewisse gestalterische Qualität hat, der sollte auch ein Clipart so verändern (Linien weg, Linien dazu, Kombination von mehreren Elementen verschiedener Cliparts, Linienstärke, Farbe(n) …
Es gibt schon so viele Logos auf der Welt, dass Ähnlichkeiten auch entstehen können, wenn kein vorhandenes als Vorlage gedient hat.
Also, brav abwandeln und Du wirst keine Probleme haben.
„Lieber gut abgeschaut als schlecht selber gemacht …“
Gruß, Artefakt
Genaugenommen ist eine kommerzielle Nutzung nicht gestattet, wenn
Clipartmaterial unverändert benutzt wird, sofern der Vertreiber der
Cilpart dies nicht ausdrücklich genehmigt hat.
Aber wie schon erwähnt, wenn die Cliparts entsprechend verändert werden
sollte es keine Probleme geben. Vor allem wird Corel andere Sorgen
haben, als einen gemeinnützigen Verein zu verklagen.
Besser ist natürlich immer alles komplett selbst zu gestalten. Selbst
wenn Ähnlichkeiten mit bestehenden Arbeiten vorkommen (was sich kaum
noch vermeiden lässt) ist man auf der sicheren Seite, sofern man
nachweisen kann, dass die Arbeit von einem selbst ist - sprich die
Originaldaten hat (Info Erstellungsdatum usw.) Wenn man sich mit seinem
Signet dann auch noch in einer gänzlich anderen Branche bewegt, als die
vermeintliche Vorlage gibts eigentlich keine Probleme.
Schon kleine Änderung des Originals - und man ist meist aus dem Schneider. Aber Obacht - das Logo sollte nicht mit dem ursprünglichen verwechselbar sein.
Maile mir mal den Entwurf.
LG
RHU