Hallo habe hier einen Fall.
Eine Firma (A) hat ein Logo.
Und will mit diesem Logo etwas Werbung in Zeitung machen.
Beachtragt eine Agentur, welches dieses Logo bekommt.
Ohne Absprache verändert SIe das Design in der Größe.
Jedoch nicht viel. Schrift wird etwas größer und Balken kürzer.
Will plötzlich dafür 1200 Euro.
Firma (A) sagt nein.
Agentur sagt dann ok, ich mache die Änderung um sonst rein.
Hatten Angst, dass der ganze Auftrag weggeht.
Agentur gibt die grafische Änderung auch für andere Sachen frei.
Nach drei Jahren seht Agentur, dass das Logo von Firma A auf weiteren Werbemitteln verwendet worden ist.
Und verlang die zu seiner zeit angebotene 1200 Euro.
Droht mit Anwalt..und Gericht.
Man kann doch nicht ein Logo in der schriftgröße Verändern und dann sagen ich bin der Erfinder?
oder???
was würdet ihr dazu sagen?
Witzig auf was die Leute so kommen! Die Gestaltungshöhe des veränderten Logos dürfte zu niedrig sein als das ein Gericht diesen Quatsch anerkennen dürfte. Nach 3 Jahren wollen die also Geld für eine Dienstleistung sehen die anscheinend damals „kostenlos“ bereits erbracht wurde.
Nun… da sollte es wohl sowas wie eine Verjährung der Forderung geben… bzw. keine Forderung, weil die Leistung ja bereits erbracht wurde und zwar „kostenlos“.
Ich denke… du hast da gute Karten die auszulachen.
Hallo,
schwierige Sache. Leider ist der Sachverhalt etwas dünn. Aber fangen wir der Reihe nach an. Die Firma hat irgendwann mal ein LOGO für sich entwerfen lassen. Grundsätzlich ist hier der ursprüngliche Grafiker Rechteinhaber. Ich gehe aber davon aus, dass er diese Rechte auf die Firma komplett übertragen hat. Das wäre zu klären, denn was wenige wissen ist, das immer nur so viel übertragen wird, wie es für den Fall benötigt wird. Ein Beispiel aus der Musikbranche. Ich beauftragte einen Fotografen, um von meinem Künstler Fotos für Cover, Poster und Autogrammkarten zu machen und bezahle ihn gut. Wir machen die CD und alles drumherum. 2 Jahre später wechselt der Künstler zu einer anderen Firma und diese wollen schnell eine CD veröffentlichen und fragen den Fotografen wegen Fotos. Der Fotograf verkauft nun Fotos aus der von mir bezahlten Fotoserie an die neue Firma und ich kann nichts dagegen tun. Warum ? Es wurde nur so viel übertragen wie ich brauchte und ich habe ja meine CD und Plakate. Inhaber des Urheberrechts war immer noch der Fotograf. Verhindern kann man dies nur, wenn man mit dem Fotografen eine exklusive Auswertung vereinbart hat. Wenn nun Firma mit dem ursprünglichen Grafiker die exklusive Auswertung vereinbart hat,hat die Firma die Rechte an dem Logo. Das ist wichtig, denn bei Gericht könnte die Frage aufkommen, ob die Firma überhaupt die exklusiven Rechte hat und sich darauf berufen kann. Dann hat die Firma jetzt eine Werbung in Auftrag gegeben und eine Agentur für die Gestaltung der Werbung beauftragt. Die Agentur hat jetzt das LOGO verändert. Jetzt ist die Frage, ob es nur eine technische Veränderung war oder ob eine grafische Leistung erfolgte. Das reine Vergrößern stellt keine grafische Leistung dar, das Abändern oder in der Sichtweise der Agentur Verbessern des LOGOS eventuell schon. Und dazu fehlt mir der Sachverhalt. Ist es der gleiche Schrifttyp, erkennt ein Dritter direkt die Veränderung ? Ich vermute, dass die Veränderung eine grafische und damit urheberrechtliche Seite hat. Im Rahmen der Werbung ist es unerheblich, im Rahmen der von der Agentur genehmigten weiteren Verwendung auch. Wenn es aber jetzt für immer so benutzt wird, kommt es auf den Vertragsinhalt an. Ich vermute aber, dass keine Exklusivität vereinbart wurde. Ich denke, dann wird es eng. Natürlich darf die Firma das minimal geänderte LOGO verwenden, so meine ich, weil die urheberrechtliche Leistung der Agentur von untergeordneter Bedeutung ist, aber es könnte eben Geld kosten, weil die Agentur eben s.o. nur für die speziellen von ihr gestalteten Werbungen einverstanden war und es jetzt auf Dauer genutzt wird. Als Hinweis sei angemerkt, dass ein Prozess teuer werden kann. Es lohnt sich hier vielleicht nachzuverhandeln und sich auf 600 EUR zu einigen. Die Agentur weiß auch, dass ihre Argumente vielleicht nicht zwingend sind und ein Prozess viel Geld kostet. Wie gesagt, Frage ist was wurde vereinbart. Und meine Überlegung ist, wenn das „neue“ LOGO jetzt weiterverwendet wird, dann ist es auch in den Augen der Firma besser als das „alte“ und dann wäre ein kleiner Obulus für die Agentur vielleicht auch o.k. Ansonsten unbedingt ein Beratungsgespräch aber bitte bei einem Fachanwalt für Urheberrecht und IT-Recht. Hinweisen möchte ich, dass ich kein Rechtsanwalt bin und dies meine Meinung und mein Rechtsverständnis darstellt ohne Gewähr auf Richtigkeit. Liebe Grüße Schlagermann
Hallo,
noch eine Ergänzung zu meiner Antwort. Habe eben noch mit einem Freund von einer großen Grafikagentur gesprochen. Bei Grafiken und LOGO-Entwicklungen sind die Geflogenheiten wohl wie folgt. Eine Veränderung stellt ggfls. eine Neuentwicklung dar und wäre zu bezahlen. Geschieht dies im Rahmen einer Werbekampagne und wird diese bezahlt, kann man davon ausgehen, dass alle grafischen Leistungen und damit auch die LOGO-Veränderung abgegolten sind, es sei denn, es wird von der Agentur ausdrücklich nur für diese von ihr gemachte Werbung freigegeben. Also ist, wie gesagt, die vertragliche Vereinbarung genau zu prüfen, wobei es hier aber wohl umgekehrt ist zu dem von mir genannten Beispielfall des Fotografen, d.h. die Agentur muss sagen, dass die Nutzung eingeschränkt ist, ansonsten kann die Firma damit machen, was sie will. Mit der Begleichung der Rechnung ist alles als Bundle abgegolten. So, wie gesagt, die Geflogenheiten des Freundes bei einer großen Agentur. Dann sähe die Sache natürlich deutlich besser aus. Liebe Grüße Schlagermann
Hallo Cohrs,
ganz so einfach ist es tatsächlich nicht. Allerdings kann man auch nicht pauschal davon ausgehen, dass die Agentur gar keine Rechte an dem „neu“ gestalteten Logo hat.
Wie so häufig im Urheberrecht hängt die Bewertung des konkreten Falls von den Umständen des Einzelfalles ab, so z.B.
-
Umfang der ursprünglichen Beauftragung (Sollte die Agentur das Logo überarbeiten)
-
Wenn die Agentur das Logo überarbeiten sollte, gab es in der Beauftragung Regelungen zum Urheberrecht, zumal Änderungen an einem bestehenden Logo vorgenommen wurden?
-
Welche konkreten Inhalte hat die „Vergleichsvereinbarung“ hinsichtlich der Freigabe für weitere Verwendungen?
Diese Fragen lassen sich letztendlich nur am konkreten Fall anhand der vorhandenen Unterlagen beantworten. Wenn die Agentur die behaupteten Ansprüch tatsächlich gerichtlich geltend machen will, ist es sicherlich sinnvoll, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, der sich im Urheberrecht auskennt.
Falls du noch Fragen hast, kannst du dich gern per PM bei mir melden.
Viele Grüße
Hallo Chors,
Durch eine reine Größenänderung an einem Werk (Logo) wird kein neues Werk geschaffen für das eigene Urheberrechte geltend gemacht werden können. Der Werkvertrag der zur Größenanpassung geschlossen wurde, war eine kostenlose Dienstleistung. Wenn dies jedoch
strittig gestellt wird (nicht schriftlich fixiert wurde / Zeugen), kann die Agentur jedoch bis zum Ablauf der Verjährungsfrist eine Rechnung für ihre Leistung stellen stellen. Hier ein Link zum Thema Verjährungsfristen: http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_un…
Viel Glück !
Gruß
Formator
OK, Sie sind der Urheber - die Agentur nur Erfüllungsgehilfe - jetzt kommt es aber darauf an, was denn genau mit der Agentur im Auftrag vereinbart wurde? Ein Anrecht auf die Zahlung durch Verwendung Dritter ihres Logos dürfte nicht bestehen, es sei denn, sie haben durch das „Umsonst“ irgendwelche Rechte übertragen.
Diese Streitigkeiten gibt es leider oft in diesem Zusammenhang bei den Agenturen und meist ziehen sie den Kürzeren. Eine Frage wäre noch - wäre das Logo auch im Original verwendungsfähig gewesen? sind die Änderungen nur rein technisch bedingt oder sah einfach nur schöner aus?
Eine Firma (A) hat ein Logo.
So einfach geht das sicher nicht. Wer das Logo geschaffen hat, ist der Urheber, und der hat Ausschließlichkeitsrechte, d.h. er kann jedem verbieten, sein Logo zu benutzen oder zu ändern. Auf keinen Fall kann sich jemand das Logo einfach aneignen.
Das Logo hätte man nehmen können.
Klar durch die größere Schrift, ist es etwas dominanter.
Wir haben ca. 3 Wochen bevor wir es der Agentur geschickt haben durch einen Grafiker erstellen lassen.
Ich befürchte, dass dies einfach eiskalte Berechnung war.
-( heul…und das waren mal freunde…
die sind nur sauer, weil wir die anderen Werbesachen woanders hingegeben haben.
Hallo,
Hallo Cohrs,
nein die sollten das Logo nicht ändern. Wir waren damls völlig überrumpelt. ABer wie das halt so ist bei
Bekannten, da will man nicht gleicht scharf schiessen.
Die haben nebeenbei zu unseren Produkten auch eine Verkaufshomege gemacht und wollten auch Geld von uns.
Aber da kamen die nicht weiter.
Das lustige ist, die haben vn uns Trinkbecher mit diesen (deren) Logo erhalten und haben sich icht dazu gemeldet.Erst nach dem Sie es erfahren haben dass wir mit anderen Agentur weiter arbeiten.
LG Anja Cohrs
ganz so einfach ist es tatsächlich nicht. Allerdings kann man
auch nicht pauschal davon ausgehen, dass die Agentur gar keine
Rechte an dem „neu“ gestalteten Logo hat.
Wie so häufig im Urheberrecht hängt die Bewertung des
konkreten Falls von den Umständen des Einzelfalles ab, so z.B.
-
Umfang der ursprünglichen Beauftragung (Sollte die Agentur
das Logo überarbeiten)
-
Wenn die Agentur das Logo überarbeiten sollte, gab es in der
Beauftragung Regelungen zum Urheberrecht, zumal Änderungen an
einem bestehenden Logo vorgenommen wurden?
-
Welche konkreten Inhalte hat die „Vergleichsvereinbarung“
hinsichtlich der Freigabe für weitere Verwendungen?
Diese Fragen lassen sich letztendlich nur am konkreten Fall
anhand der vorhandenen Unterlagen beantworten. Wenn die
Agentur die behaupteten Ansprüch tatsächlich gerichtlich
geltend machen will, ist es sicherlich sinnvoll, sich von
einem Anwalt beraten zu lassen, der sich im Urheberrecht
auskennt.
Falls du noch Fragen hast, kannst du dich gern per PM bei mir
melden.
Viele Grüße
Es ist an der Nummer nur eineeinzige frage zu klären:
Ist ein neues Werk entstanden oder nicht?
Wenn nei (wovon ich ausgehe) dann haben die schlicht geloost!
Ich würd bei denen mal schriftlich anfragen, auf was die ihre Forderung stüzen …
So meine Lieben
die Firma hat die Klage zurückgezoge