Logo verändert abgezeichnet, illegal?

Hi,

wenn man ein geschütztes Logo in gewissem Maße verändern würde, bekäme man dann trotzdem Probleme wegen des Copyrights? Sollte man lieber ganz die Finger von etwas lassen, was ungefähr so aussieht wie ein Logo, dass es schon gibt?

Ein weiteres „Problem“ daran wäre, dass das Bild, um welches es sich handelt, auf ein T-Shirt gedruckt werden soll und somit ja zudem noch „öffentlich“ wäre.

MfG

Hallo,
um es mal ganz klar und eindeutig zu beantworten,
das käme auf den Einzelfall an.

Ferrari hat gegen ein Logo eines Goldschmiedes geklagt, weil der ein Pferd, ähnlich des Ferrarigauls, aber ich glaube mit 5 Beinen hatte.

Die Telekom hat einen Mann verklagt der ein T, in anderer Schrift als dieTelekom, als Logo hatte, was zu Verwechslungen hätte führen können.
Lufthans vs. Lusthansa.
Die Liste liesse sich unendlich fortsetzen.

Es wäre nachzuweisen, wie hoch ist der eigenschöpferische Anteil am neuen Logo, wie nahe ist es am Original und welchen Bezug hätte es zum Benutzte/Schöpfer.

Wenn die Firma Meier ein großes M und 2 kleine Eier als Logo nimmt, kann man schon annehmen, dass es etwas mit Meier zu tun hat.
Die Frage ist, gibt es sowas oder ähnliches schon. Dann müsste man abwägen wer die größeren Schutzrechte hat.

Allerdings bin ich immer skeptisch, wenn Einer aus Mangel an Kreativität oder aus Faulheit sich ein(e) erfolgreiches Konzept/Logo/Idee hernimmt und es verfälscht um es selber zu vermarkten.

Wenn er etwas Vorhandenes hernimmt, es ergänzt/verändert und damit etwas Neues kreiert, liegt die Sache schon anders.

Rumburak

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Hi,

wenn man ein geschütztes Logo in gewissem Maße verändern
würde, bekäme man dann trotzdem Probleme wegen des Copyrights?
Sollte man lieber ganz die Finger von etwas lassen, was
ungefähr so aussieht wie ein Logo, dass es schon gibt?

Ein weiteres „Problem“ daran wäre, dass das Bild, um welches
es sich handelt, auf ein T-Shirt gedruckt werden soll und
somit ja zudem noch „öffentlich“ wäre.

Zur Ergänzung und weiterer Überlegung zum untenstehenden Artikel:

Wenn das Gewerbe als Konkurrenz zum „Original-Logo“ Gewerbe besteht, ist die Gefahr erheblich, das sich das Unternehmen wehrt, weil dann eine Verwechslungsgefahr bestehen könnte.

Wenn das Unternehmen mit dem Original z.B. im Bausektor tätig ist, der Andere aber in einer vollkommen anderen Branche, wäre die Verwechslungsgefahr erheblich geringer,…
zudem kommt es darauf an, ob sich das Originalunternehmen dadurch „gefährdet“ sehen würde, abe welches Unternehmen sieht sich gefährdet, wenn da ein paar T-Shirts mit einem geänderten Logo in der Öffentlichkeit sind.
Wiederum sollten die T-Shirts nicht als „Bekleidung“ des Unternehmens somit quasi als „Werbung“ herumlaufen,…

Schönen Tag noch,

MfG