Guten Abend,
angenommen ich will einen Schnaps auf den Markt bringen, wobei das Flaschendesign dem des Absolut Vodka ähneln soll.
In wie weit dürfte ich dann abkupfern. Könnnen sich Firmen die Recht für die genaue Schriftart sichern? Die Formation/ Anordnung des Titles und des Slogan? Wird das Copyright vllt. nur auf das exakte Logo mit gleichen Wörtern bezogen?
Ich wäre für jede Hilfestellung dankbar.
Beste Grüße
Guten Abend,
angenommen ich will einen Schnaps auf den Markt bringen, wobei
das Flaschendesign dem des Absolut Vodka ähneln soll.
Dann solltest du es beim „annehmen“ belassen!
"Eine Marke kann nur eingetragen werden, wenn keine absoluten Schutzhindernisse bestehen. Absolute Schutzhindernisse sind beispielsweise:
- fehlende Unterscheidungskraft
- für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben
- ersichtliche Irreführungsgefahr
- in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen
- Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung"
(Quelle: www.dpma.de)
Wenn sich eine Verwechselungsgefahr ergibt, dann hat man ein Problem.
Es gibt den netten Fall, dass ein türkischer Autoverkäufer namens Turan die Marke „Turan“ eingetragen hatte.
Und der VW Konzern wollte „Touran“ als Marke für seinen Minivan eintragen. Das hat VW einige hunderttausend Euro gekostet!
http://www.autobild.de/artikel/der-gewinner-des-jahr…
Hallo!
angenommen ich will einen Schnaps auf den Markt bringen, wobei
das Flaschendesign dem des Absolut Vodka ähneln soll.
Wohl schon zu viel von dem Schnaps getrunken? Das Ganze ist nämlich eine Schnapsidee. Sobald der Inhaber der Marke mitbekommt, daß ein Wettbewerber ein Produkt mit Verwechselungsgefahr auf den Markt bringt, muß der Plagiator mit einer Klage rechnen, bei der ihm schon der Streitwert die Tränen in die Augen treiben wird.
Wer existenzgefährdende Risiken ausschließen will, läßt solche Spielchen und schafft sich lieber mit einem eigenen Produkt, unverwechselbsrem Erscheinungsbild sowie guter Qualität einen Namen.
Gruß
Wolfgang