Lohn Abzug und Kündigung

Hallo zusammen!!

Hab da mal nen frage!! War jetzt 8 Monate in einer Festen Anstellung, wurde mündlich eingestellt mit 3 Monaten Probezeit. Als ich dann nach 3 Monaten mein Vertrag bekam standen da 6 Monate… mein Chef meinte es würden die 3 Monate nicht genügen.

Kurz vor meiner Kündigung bi ich bei einer Kundschaft von der Leiter gefallen und dabei ist ein Nachtkästchen zerstört… habe das am nächsten morgen mein Chef gestanden und ich nahm es auf meine kappe und wollte es selber zahlen…

Dann kam der Tag der Kündigung ohne eine Vorwarnung, das war heute dein letzer Tag und das Kündignungsschreiben bekommst du wenn wir wieder in der Firma sind.

Kündigungsfrist 1 Monat das hatte ich als Überstunden hatte die ich abfeiern durfte…

Da ich chronisch beidseitigen Tennisarm habe lies ich mich daraufhin krankschreiben… bin mittlerweile weit über 6 wochen nicht mehr in der firma…

nun kahm auch mein lohn zwar püntklich aber mein chef hat sich weit über 500€ einbehalten d.h.

das nachtkässtchen hat er mit abgezogen 178€ dann hatte ich wie gesagt 40 Ü. stunden und 17 tage anstellun…

und es kamen nur 1/3 von dem was kommen sollte!!!

Ist das rechtens das sich mein chef lohn einbehalten darf???

danke im vorraus

hansi

Lohn einbehalten ist nicht zulässig. Allerdings vermute ich aus der Beschreibung, dass hier mehrere Rechtsfehler vorliegen. Ob Du die allein klären kannst, weiß ich nicht. Denn freiwillig scheint der ehemalige Arbeitgeber nicht eine saubere Lösung zu wollen. Da hilft wohl nur die Unterstützung von Betriebsrat, Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht.

hallo

danke für die rasche antwort. jetzt wart ich bis zur abrechnung

und dann weiter sehen

Das würde ich nicht tun, weil es für bestimmte Anfechtungen Fristen gibt. Wie ich der Schilderung entnommen habe, wurde bisher z.B. nicht schriftlich gekündigt, weil Du ja noch krank bist und noch nicht wieder in der Firma warst. Eine mündliche Kündigung ist aber rechtsunwirksam. Deshalb wärst Du dann immer noch in einem Arbeitsverhältnis und bisher nicht rechtswirksam gekündigt. Allerdings wird auch eine rechtsunwirksame Kündigung rechtswirksam, wenn sie nicht innerhalb von 21 Tagen mit einer Klage beantwortet wird.

also schriftlich wurde ich gekündigt!

mein letzter arbeitstag war der 17 oktober! heute abend bekomme ich erst mal meine fehlende lohnaubrechnungen !

es ist so das seine sekreterin meinte die letzte abrechnung bekomm ich am montag

mein letzten lohn habe ich somit im november bekommen

Das würde ich nicht tun, weil es für bestimmte Anfechtungen
Fristen gibt. Wie ich der Schilderung entnommen habe, wurde
bisher z.B. nicht schriftlich gekündigt, weil Du ja noch krank
bist und noch nicht wieder in der Firma warst. Eine mündliche
Kündigung ist aber rechtsunwirksam. Deshalb wärst Du dann
immer noch in einem Arbeitsverhältnis und bisher nicht
rechtswirksam gekündigt. Allerdings wird auch eine
rechtsunwirksame Kündigung rechtswirksam, wenn sie nicht
innerhalb von 21 Tagen mit einer Klage beantwortet wird.

Wieso war der letzte Arbeitstag der 17. Oktober? Ich denke, Du warst 8 Monate beschäftigt? Dann kann die Kündigung nur zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats erfolgen - nicht zum 17.

so er hat mir die kündigung am 12 august gegeben und somit war der 17 der lezte tag…

hab heute meine endrechnung gegeben ich werde das hernach posten was und wie er abgezogen ha

Wieso war der letzte Arbeitstag der 17. Oktober? Ich denke, Du
warst 8 Monate beschäftigt? Dann kann die Kündigung nur zum
15. oder zum Ende des Kalendermonats erfolgen - nicht zum 17.

Nochmal: Wenn Du die Kündigung erhalten hast, nachdem du bereits genau 6 Monate beschäftigt warst, kann der letzte Arbeitstag nur der 15. oder der Letzte des Monats sein. Aber mir ist es egal.Mach was Du denkst