Lohn auf Wunsch später auszahlen

Hallo,

man stelle sich vor ein Student arbeitet auf Basis einer kurzfristigen Beschäftigung bei einer Firma.

Aus einem sehr wichtigen Grund möchte der Student seinen Stundenlohn erst zwei Monate später ausgezahlt bekommen (gleiches Kalenderjahr). Ist das rechtlich möglich?

Vielen Dank für Infos
Danea

Hallo Danea,

meinst du damit, dass die Meldung an die Krankenkasse erst zu diesem späteren Zeitpunkt erfolgen soll oder dass die Meldung/Abrechnung zum korrekten Zeitpunkt erfolgt und nur die Auszahlung später erfolgt?

Viele Grüße
Karin

Hallo,

also selbstverständlich kann das Datum korrekt gemeldet werden, es geht nur darum, dass das Geld erst später ausgezahlt wird.

Da der Student seine Einnahmen nach dem Zuflussprinzip zu melden hat, wäre es egal wann gearbeitet worden wäre. Das einzige was wichtig für den Student ist, dass die Geldanweisung offensichtlich im November oder später ist.

Vielen Dank für deine Rückfrage, in der Hoffnung dass du oder andere Rat wissen.

LG
Danea

Nur zur Sicherheit
Hi!

Da der Student seine Einnahmen nach dem Zuflussprinzip zu
melden hat, wäre es egal wann gearbeitet worden wäre. Das
einzige was wichtig für den Student ist, dass die
Geldanweisung offensichtlich im November oder später ist.

Nur, um sicher zu gehen:

Der Student erwartet, dass ein Arbeitgeber (vermutlich!) gegen seine vertraglichen und (ziemlich sicher) gegen gesetzliche Regelungen verstößt, damit der Student eine Behörde betrügen kann, die bei ordnungsgemäßer Abrechnung und Auszahlung weniger bzw. gar nicht zahlen müsste?

Gruß
Guido

Hallo,

das ist doch die Frage, ob es rechtlich legitim ist, dass der Arbeitgeber später zahlt. Wenn es legitim ist, dann wäre es auch kein Betrug, da das Zuflussprinzip gilt und nicht der Arbeitszeitraum. Denn wenn das Arbeitszeitraum zählen würde, dann hätte ich jetzt nicht diese Probleme, dass ich diese Einnahmen schieben müsste,…

Des weiteren gibt es öfters die Situation, dass Arbeitgeber später zahlen und damit gegen nichts verstoßen und vertraglich ist nichts geregelt, wann gezahlt wird.

LG
Danea

Hi!

das ist doch die Frage,

… und unabhängig davon, dass ich Dir eine Antwort gegeben habe (manchmal hilft ganz einfach der gesunde Menschenverstand), verstößt Du gegen die FAQ:1129, weshalb jetzt keiner mehr darf …

Gruß
Guido