Lohn bei Urlaub/Krankheit

Hallo liebe Experten,

ich habe da mal eine Frage. :wink:

Erstmal die Grundsätze: Anzunehmen sei hier der Tarifvertrag für Sicherheitsgewerbe und die Gegend ist Bayern - hier sei mal speziell München angenommen. Eine 7-Tage Urlaubs- und Krankheitsregelung sei auch angenommen. Darum besteht ein Urlaubsanspruch von mind. 33 Tagen oder so. Es wird nach Stunden bezahlt, also Lohn und die normale täglich Arbeitszeit ist 12 Stunden.

Mein Kollege und ich haben gestern diskutiert, wie die Lohnfortzahlung im Urlaubs- bzw. Krankheitsfall richtig zu berechnen ist.

Ich bin der Meinung, daß die Berechnung so richtig ist: Gesamtbrutto der letzten 12 Monate dividiert durch 365 oder alternativ erst durch 12, dann durch 30 (was zwar etwas günstiger, aber letztlich nicht der Knackpunkt ist) als Tagespauschale.

Er behauptet bei einem Anwalt in einer Broschüre oder sonstwo gelesen zu haben, daß es gilt, die Lohnfortzahlung so zu berechnen, daß das Gesamtbrutto der letzten 12 Monate durch die Tage der tatsächlich geleisteten Arbeit zu dividieren ist. Ich halte das für totalen Käse… Er meinte, daß es ja auch unfair wäre, daß man eigentlich 12 Stunden arbeiten würde, aber durch den Durchschnitt nur ca. 8 Stunden bezahlt zu kriegen. Das Argument, daß dadurch aber auch eigentlich freie Tage mitbezahlt werden zieht überhaupt nicht. Auch meine Beispielrechnung nach der ein Arbeitgeber in seinem Fall ca. 50% mehr zahlen würde, wenn ein AN, der normal 20 von 30 Tagen arbeitet, mal einen Monat krank ist.

Meine Frage ist nun, ob es IRGENDWO solch eine Berechnungsgrundlage gibt, wie mein Kollege steif und fest behauptet. Ob diese dann für das Sicherheitsgewerbe gelten würde, ist mir eigentlich auch nicht so wichtig, weil ich eigentlich der 100%igen Überzeugung bin, daß meine Berechnung im Sicherheitsgewerbe rechtlich gilt. Oder irre ich mich?

Viele Grüße und einen guten Rutsch
Anja

Hallo

Was „regelt“ diese angenommene „7-Tage Urlaubs- und Krankheitsregelung“ denn genau?

Zunächst einmal gilt das Lohnausfallprinzip. Es ist also der Lohn fortzuzahlen, der erarbeitet worden wäre, wenn man nicht krank gewesen wäre. Soll heißen, daß wenn ein Dienstplan besteht, ist die Höhe des Ausfalles ja leicht ermittelbar, also die Menge der Stunden, für die man eingetragen war. Hatte man also eine frei Dienstwoche und wird eine Woche krank, gibt es 0,00 Euro. War man für 48 Stunden eingeplant, sind 48 Stunden fortzuzahlen. Ist der zu erwartende Arbeitseinsatz nicht derart zu ermitteln, ist der Durchschnitt der letzten 13 Wochen fortzuzahlen. Ob diese Aussage von mir so isoliert stehen gelassen werden kann, hängt aber davon ab, was sich konkret hinter „7-Tage Urlaubs- und Krankheitsregelung“ verbrigt.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

die „7-Tage Urlaubs- und Krankheitsregelung“ bedeutet, daß bei Urlaub für eine ganze Woche Urlaub auch 7 Tage genommen werden müssen - und auch mit entsprechendem Durchschnitt so wie ich es errechnen würde bezahlt wird. Wenn man krank ist, kriegt man grundsätzlich ohne explizit auf den Dienstplan zu schauen, die Tage bezahlt, die man krank ist. Also auch wenn eigentlich frei ist, würde man den Durchschnitt von +/- 8 Stunden kriegen (wobei da nicht nach Stunden gerechnet wird, sondern nach Tagespauschalen, es sind aber ungefähr 8 Stunden, falls das wichtig ist). Das natürlich auch, wenn man eigentlich arbeiten würde.

Im Sicherheitsgewerbe ist es schwierig im Vorraus zu sagen, wie man z.B. im Mai genau in der Zeit wo man Urlaub hat, hätte arbeiten müssen, darum wird jeder Urlaubstag mittels Durchschnitt bezahlt. Bei Krankheit wäre es zwar einfacher nach dem Dienstplan zu gehen, wird aber nicht gemacht. Da wären dann z.B. Monatsübergänge auch schwierig, weil der AN dann ja praktisch gleich „ausgeplant“ wird, wenn er voraussichtlich noch weiter krank ist. Es besteht zwar für einige AN ein gewisser „Grundblock“ (4 Tage Tagschicht, 4 Tage frei, 4 Tage Nachtschicht, 4 Tage frei etc.) aber auch nicht für alle. Die anderen werden nach „Bedarf“ eingeteilt.

Dann ist es so, daß laut Arbeitvertrag vom Arbeitgeber mindestens 168 Stunden pro Monat gezahlt werden müssen (ob durch AN abgeleistet oder nicht) aber die regulären Monatsstunden sich bei ca. 220 Stunden befinden, aber nicht zwangsläufig befinden MÜSSEN. Wenn man „nur“ 168 Stunden pro Monat kriegt, dann muß man auch damit leben. Wenn also eine Zahlung nach tatsächlichem Lohnausfall erfolgen würde könnte dann der Arbeitgeber ja die 168 Mindeststunden zu Grunde legen und damit kräftig sparen. Wird auch nicht gemacht.

Also wie gesagt, ich finde die Lohnfortzahlung richtig und fair, lasse mich aber bezüglich der Richtigkeit gerne belehren :smile:

Und danke Leo für deine Antwort bisher :smile:

Viele Grüße
Anja