Eine Mitarbeiterin von mir auf Minijob-Basis hat mir an einem Samstagabend mitgeteilt, dass sie jetzt einen SV-pflichtigen Job hat und schon Montag dort anfängt.
Da die Probezeit lange vorbei ist, hätte sie die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen einhalten müssen.
Da ich nicht sofort eine Ersatzkraft hatte, habe ich nun einen Umsatzausfall zu verzeichnen.
Da sie noch rund 100 Euro bekommt, möchte ich diese am liebsten einbehalten oder zumindest kürzen.
Damit man mich nicht falsch versteht: Es geht mir nicht um die 100 Euro! Auch bin ich schon immer kulant gewesen und will niemandem die Zukunft verbauen.
Allerdings will ich wenigstens gefragt werden, ob wir den Vertrag vorzeitig lösen können und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
Soweit ich mich erinnere, darf der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellen, wenn der Arbeitnehmer seinen Pflichten nicht nachtgeht und das ist u. a. die Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung. Außerdem vertößt der Arbeitnehmer im konkreten Fall gegen einen weiteren Punkt: die Kündigungsfrist. Aus diesem Grund besteht seitens des Arbeitnehmers kein Anspruch auf den noch offenen Lohn.
Desweiteren kann gegen den Arbeitnehmer wegen entstandenen Umsatzausfall geklagt werden, sofern ein erheblicher Schaden entstanden ist.
Hallo, die normale Regelung für die Kündigungsfristen für geringfügig Beschäftigte und Minijobs lautet wie folgt:
Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. des Monts oder zum Monatsende von beiden Parteien … also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gekündigt werden.
Diese Regelung gilt wenn keine anderen Regelungen im Arbeitsvertrag vereinbart worden sind.Dein Ärger ist also berechtigt. Nur weiß ich auch nicht was man da machen kann. Lohn einbehalten geht nicht, dass ist verboten. Du könntest sie verklagen - aber ob das was bringt bleibt offen.
Ärger dich nicht so doll.
Natürlich kann man versuchen, Schadensersatz bei Nichteinhaltung von Kündigungsfristen einfordern. Ob man bei einem dann ggf. anhängigen Gerichtsverfahren diese auch belegen kann… Meist eher sehr schwierig. Besonders, wenn es sich um einen Minijob handelt.
Auf jeden Fall dürfte ein Arbeitsrichter oft sehr allergisch darauf reagieren, wenn Lohn einbehalten wird.
Hallo Nick,
hat die Aushilfe einen richtigen Arbeitsvertrag bei Dir?
Dann dürfte Sie den neuen Job nicht anfangen, erst einen Monat später. Leider kann Sie sich aber krank schreiben lassen. Dann mußt Du weiter Lohnfortzahlung zahlen und bist auch nicht weiter. Also mit Lohn einbehalten ist ganz schwierig.
HG Circan