Guten Tag,
jemand wurde mitte des Monats von seinem AG freigestellt zum 30.6. und den Firmenwagen musste er sofort abgeben (Grund: wirtschaftl Lage). Auf dem Weg zur Abgabe hatte er einen Unfall, der nicht zu vermeiden war (Müllwagen einfach zurück gesetzt und musste Ausweichen.). Nun wurde noch immer kein Lohn (gesamt Juni), keine Spesen und keine Reisekostenerstattung gezahlt(ca 500,00). Es wurde außerdem ein Schreiben zugestellt, indem es hieß, der Schaden und die Reinigung des Wagens müssten komplett gezahlt werden. Im Arbeitsvertrag war keine Klausel über den Firmenwagen enthalten! Auf Anrufe und Mails reagiert der AG nicht. Was kann man tun um den Lohn zu bekommen??? Es besteht auch keine Rechtschutzversicherung die eine ggf. kommende Klage vor dem Arbeitsgericht abdecken würde. Danke
Hallo
Als allererstes würde mich mal interessieren, warum die 500 Euro nicht vom Müllwagen-Fahrer übernommen werden?
Ich kann mir ja viel vorstellen, aber das der Müllwagen erfolgreich Fahrerflucht begangen hat, setzt schon voraus, daß der Firmenwagen ein Trabbi mit abgelaufenem Tüv war…
Zweite Frage: wurde der Firmenwagen vom AN als Gehaltsbestandteil versteuert? Inklusive Privatnutzung? Tanken? Usw.
Gruß,
LeoLo
Hallo Leo, die 500 waren auf die ausstehenden spesenzahlungen zu beziehen. Der Müllwagen hat zurückgesetzt und der Firmenwagen wurde aufgrunddessen an eine Mauer gefahren und die Seite beschädigt.
Der Wagen wurde mit 1% versteuert und kein Fahrtenbuch geführt. Geatnkt wurde nach Ermessen. Bei ausschließlich privaten Fahrten wurden die Tankbelege natürlich nicht eingereicht.
Liebe Grüße
Hallo
Trotzdem verstehe ich nicht, warum der AG das Geld vom AN haben will. In dieser fiktiven Darstellung hier scheint doch der Müllwagenfahrer der Unfallverursacher zu sein. Oder verstehe ich da was nicht? Demnach wäre der Müllwagenenker (bzw seine Versicherung) für den Schaden zuständig. Dann würde der AG aber nichts einfordern…
Wenn der Dienstwagen zu Unrecht entzogen wird und Gehaltsbestandteil ist, könnte hier auch ein Ausgleichsanspruch des AN für die entzogenen Nutzung bestehen. Sofern Geld aussteht kann man als AN auch ohne Rechtsanwalt einen Mahnbescheid erwirken bzw eine Klage einreichen.
Gruß,
LeoLo