Lohn falsch Berechnet, Zurückfordern!

Hallo zusammen,

mir ist aufgefallen das mein lohn für 4 monate falsch berechnet worden ist! In meinem arbeitsvertrag steht, das ich mich innerhalb von 2 wochen schriflich melden muss, wenn ich einwende gegen die lohnzahlung habe. Für einen monat kann ich die frist ja einhalten, aber verfällt das für die reslichen 3? kann ich da was machen?

vielen dank im voraus!
Goran

Hi Goran,
es ist normal, dass man seine Abrechnung überprüft und nicht ungelesen abheftet.
Ich stelle es mir (für die Buchhaltung) problematisch vor, wenn man Abrechnung aus dem Vorjahr korrigieren soll.
Jahresabschlüsse sind fertig, Kalkulationen, Steuersätze, Sozialbeiträge… alles müsste geändert werden… weil einer zu lange gewartet hat mit seiner Kontrolle.

Rechtlich kann ich nichts sagen.
Dein AG wird einen evtl. Fehler natürlich einsehen und versuchen, ihn zu korrigieren. Du musst dir aber natürlich auch unangenehme Gegenfragen gefallen lassen, ohne sie „krummnehmen“ zu dürfen.

Sprich ganz in Ruhe mit deiner Abrechnungsstelle und überlegt zusammen, wie ihr den Fehlbetrag abrechnen wollt/könnt.

Und mach schnell. Geh morgen SOFORT hin und sprich über das problem.
In einigen Tagen müssen spätestens Bilanzen erstellt sein für diverse Institutionen (wenn es nicht schon geschehen ist).
EVENTUELL können JETZT noch Buchungen korrigiert werden ?

Gruß
BJ

Hallo

Schriftlich auf alle Fehlberechnungen hinweisen und Abänderung fordern. 2 Wochen sind ein sehr kurzer Zeitraum. Ausschlussfristen von weniger als drei Monaten benachteiligen i.d.R. den Arbeitnehmer unangemessen, aber der Einzelfall ist immer zu prüfen. Nachdem die falsche Abrechnung moniert wurde, muß man übrigens aufpassen, daß nicht eine doppelte Ausschlussfrist den Anspruch später noch verfallen lässt. Ggf Fachanwalt einschalten.

Gruß,
LeoLo