Lohn/Finanzbuchhaltung als Steurfachangestellter

Hallo liebe Helfer,

folgende Fragen habe ich und hoffe darauf, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich habe letze Woche meine Abschlussprüfung zum Steuerfachangestellten geschrieben, und werde vorraussichtlich auch bestehen :smile:.

Meine Fragen sind nun folgende:

  1. Darf ich mich selbständig machen (in Form einer GmbH)? Ich würde mit einer Arbeitskollegin die 7 Jahre berufserfahrung hat, die Löhne für die Mandanten machen, die im laufe der Zeit zu uns kommen. Ist das rechtens, da ja keiner von uns beiden Steuerberater ist.

  2. Dürfen wir dann auch die laufenden Geschäftsfälle buchen und an das Finanzamt übermitteln?

  3. Dürfte ich wenn ich die genehmigung meines Arbeitgebers habe, mich in dem Gebiet des sortieren von Belegen (für die Finanzbuchhaltung) selbständig machen und dementsprechend auch die Kassen für die Mandanten schreiben?

  4. Ein Freund von mir ist Versicherungsvertreter, dürfte ich den Mandanten vorschlagen, sich von dem Versicherungsverteter ein Angebot einzuholen?

  5. Werde ich in den Vorhaben (sowohl GmbH als auch Einzelunternehmer) vom Staat in irgendwelcher weise gefördert?

Ich bitte die Fragen wenn es geht ausführlich und einzelnd zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Tequila-JOE

Hallo Tequila-JOE

Ich bin zwar eher auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer versiert aber einiges kann ich Dir schon beantworten.

Ich nehme an, Du bist in der Schweiz ansässig, da ich mich in anderen Ländern nicht auskenne.

  1. Ja, Du kannst Dich selbständig machen.
    Gem. der Revisionspflicht, welche 2008 in Kraft
    getreten ist, ist die ordentliche Revision nur noch
    dann zwingend, wenn das (siehe link) zutrifft.
    http://www.kmu.admin.ch/themen/00614/00656/00682/009…

Wichtig ist es aber, in den Statuten auf den
Verzicht einer Revision hinzuweisen.

Die Löhne sind eine sehr heikle Angelegenheit, unter
anderem auch im Bezug auf evtl. Abrechnung mit der
Mehrwertsteuer aber ich gehe davon aus, dass deine
Arbeitskollegin genug Erfahrung damit hat.

  1. Ja, ihr könnt buchen und das ganze an alle Ämter
    übermitteln.

  2. Was Du damit meinst, solltest Du mir genauer
    erklären, ich verstehe das nicht. Falls Du damit auf
    Rechnungen an die Kunden ansprichst, selbstverständ-
    lich. Auch hier solltest Du Dich jedoch betr. der
    Anforderungen der Mehrwertsteuer bei der Eidg.
    Steuerverwaltung in Bern erkundigen.

  3. Bei Punkt 4 sagt mir mein gesunder Menschenverstand,
    dass Du den Kollegen weiterempfehlen darfst, sobald
    sich der Kunde nach einer Versicherung erkundigt.
    Ich glaube nicht, dass das gegen irgendein Gesetz
    verstösst aber es sieht schon ziemlich nach Verkauf
    aus.

  4. Nein, das wäre ja auch viel zu schön :wink:)
    Daher solltest Du bereits über ein finanzielles
    Polster verfügen.

Ich hoffe, ich konnte Dir hiermit weiterhelfen.

Gruss
Laura

Hallo,

schauen Sie doch einfach mal unter www.bbh.de nach, dort können Sie sich umfangreich informieren und es ist empfehlenswert diesem Berufsverband beizutreten.

hi Laura, bin nicht in der Schweiz ansässig, sondern in Deutschland, dennoch danke für deine hilfe, vielleicht, sind ja einige gesetze übereinstimmend. :wink:

Hallo,

Deine Fragen gehen leider eher in die Richtung einer Existenzberatun und ich kann diese leider nicht beantworten.

Viele Gruesse

Bedaure… dazu kann ich nichts sagen

Hallo Tequila-JOE,

was lernt ihr eigentlich in eurer Ausbildung? Die meisten deiner Fragen erscheinen mir derart unbedarft, dass man sich schon wundern muss. Nun denn:

Fragen 1-3 zum Tätigkeitsbereich werden größtenteils hier beantwortet:

http://de.wikipedia.org/wiki/Buchführungshelfer

In welcher Form ihr euch gründet ist egal, solange ihr eine Personengesellschaft oder Körperschaft bildet, da deine Kollegin ja die mit der Berufserfahrung ist. Die verschiedenen Gesellschaftsarten und ihre Eigenheiten sollten dir ja geläufig sein. Sobald ihr steuerberatend tätig werden wollt, müsst ihr euch nen Steuerberater ins Boot holen.

Frage 4 verstehe ich nicht. Einen Vorschlag machen darf jeder. Ob dein Kunde, Mandant darauf eingeht ist ja dann seine Sache. Wie gesagt, nur steuerberatend dürft ihr nicht tätig werden.

Frage 5: Direkte Förderung gibt es nur für Arbeitslose soweit ich weiss. Ihr könnt aber eine kreditgebundene Finanzierung über die KFW erhalten. Dazu findet ihr aber ne Menge Infos im Netz. zB hierhttp://www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Kredite/index.jsp

Ich hoffe weiter geholfen zu haben. Viele Grüße,

Michael

Hallo,

  1. Ja, Du darfst Dich selbständig machen. Bedenke jedoch das Ihr für eine GmbH eine Einlage von 25000 € braucht. Ihr könntet zu zweit aber auch eine GbR gründen.

  2. Ja, nur Ihr dürft keine Bilanzen ertstellen.

  3. Ich weiß jetzt nicht wie der Arbeitgeber ins Bild passt. Wenn Du selbständig bist, dann wäre dies Dein Geschäfstpartner und Dinge dieser Art Würde man dann in einem Vertrag regeln.

  4. Soetwas macht man eigentlich nicht unaufgefordert. Wenn jemand Dich wegen einer Versicherung anspricht, dann könntest Du natürlich Deinen freund empfehlen.
    Dies hat dann aber nichts mit Deiner Tätigkeit zutun.

  5. Wenn Du zur Zeit arbeilos gemeldet bist, dann gibt es einen Existenzgründungszuschuß. Es gibt dort auch Existenzgründungskurse. Um günstig Geld von der Investitionsbank zu erhalten musß man einen Businessplan schreiben und diesen bei der IHK einreichen. In vielen Städten gibt es auch Businessplanwettbewerbe. In denen kann man kostenlos alles rund um das Thema Selbständigkeit lernen.

Hallo,
leider kann ich hier nicht weiterhelfen.
Grüße
Petra

  1. Als „Normalo“ darf ich keine Rechtsberatung machen. Viele Fragen die Du hast, erfordern juristischen Rat.
    Alles, was ich hier schreibe ist daher unverbindlich.Man kann eine Lohn- und Buchhaltungsbüro (oder -service) eröffnen ohne Steuerberater zu sein. Aber Bilanzbuchhalter sollte man mindestens sein. Eurem ehemaligen Arbeitgeber dürft Ihr keine Mandanten „ausspannen“. Die müssen von ganz alleine zu Euch kommen.

  2. Klar, dürft Ihr laufende Geschäftsvorfälle buchen und an das Finanzamt übermitteln - sofern Eure Kunden Euch schriftlich dazu ermächtigen.

  3. Wieso brauchst Du eine Genehmigung Deines Arbeitgebers? Meinst Du den jetzigen? Ist das ganze ein „deal“ mit ihm? Sortieren von Belegen o.k., aber für Mandanten die Kasse schreiben??? Eine ordnungsgemäße Kasse wird nach Vorstellung des Finanzamtes jeden Abend geschrieben und zwar vom Mandanten selbst. Siehe Haufe-Verlag: Grundsätze ordnungsgemäßer Kassenführung.

  4. Ja warum nicht? Ob der Mandant es dann annimmt, liegt bei ihm.

  5. BEVOR Du anfängst solltest Du Dich beim ARbeitsamt erkundigen. Manchmal gibt es Fördertöpfe, damit jemand nicht auf Dauer in die Arbeitslosigkeit gerät.

Grundsätzlich empfehle ich Dir/Euch für den Fall, dass Ihr Euch selbständig macht bei Eurer Krankenkasse ein Sozialversicherungsfeststellungsverfahren einzuleiten. Es ist auch nicht verkehrt sich zum Thema „Scheinselbständigkeit“ nochmal schlau zu machen.

Ich hoffe, es hat Euch Impulse gegeben…

Hallo Tequila Joe,

bedauerlicher Weise kann ich nicht wirklich helfen. So wie ich das sehe, kannst du nicht
selbständig machen und Lohnbuchhaltung etc. Für Mandanten übernehmen. Um sicher zu
gehen solltest du dich anderweitig genauestens erkundigen.

Hallo liebe Helfer,

folgende Fragen habe ich und hoffe darauf, dass ihr mir
weiterhelfen könnt.

Ich habe letze Woche meine Abschlussprüfung zum
Steuerfachangestellten geschrieben, und werde vorraussichtlich
auch bestehen :smile:.

Meine Fragen sind nun folgende:

  1. Darf ich mich selbständig machen (in Form einer GmbH)? Ich
    würde mit einer Arbeitskollegin die 7 Jahre berufserfahrung
    hat, die Löhne für die Mandanten machen, die im laufe der Zeit
    zu uns kommen. Ist das rechtens, da ja keiner von uns beiden
    Steuerberater ist.

  2. Dürfen wir dann auch die laufenden Geschäftsfälle buchen
    und an das Finanzamt übermitteln?

  3. Dürfte ich wenn ich die genehmigung meines Arbeitgebers
    habe, mich in dem Gebiet des sortieren von Belegen (für die
    Finanzbuchhaltung) selbständig machen und dementsprechend auch
    die Kassen für die Mandanten schreiben?

  4. Ein Freund von mir ist Versicherungsvertreter, dürfte ich
    den Mandanten vorschlagen, sich von dem Versicherungsverteter
    ein Angebot einzuholen?

  5. Werde ich in den Vorhaben (sowohl GmbH als auch
    Einzelunternehmer) vom Staat in irgendwelcher weise gefördert?

Ich bitte die Fragen wenn es geht ausführlich und einzelnd zu
beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Tequila-JOE

Hi Tequila-JOE,

zu Punkten 1 - 3, ja das ist machbar. Man muß kein gepr. Steuerberater oder Bilanzbuchhalter sein um die Buchhaltung zu führen und sie letzt endlich dem FA zu übermitteln. Man sollte nur wissen was man da macht. Ihr solltet euch beraten lassen über die wahl der Rechtsform, da z.b. bei einer GmbH ja auch Grundkapitel vorhanden sein muß.

Das könnt Ihr ja erfragen wenn Ihr für Punkt 5 Deiner Anfrage das Arbeitsamt kontaktiert, bezüglich etwaiger Firmengründer Zuschüsse.

Punkt 4 ist etwas heikeler, wenn Ihr den Mandanten die vorschlagen wollt, solltet Ihr darauf achten, das Wort unverbindlich und nicht zwingend notwendig, in das Gespräch einfliessen zu lassen. Das ist seriöser, da in diesem Metier seriösität und zuverlässigkeit sowie auch verschwiegenheit groß geschrieben wird.

An sonsten würde ich euch raten, lasst euch evtl. von der IHK für einen Start in die Selbstständigkeit unterstützen.
Viel Glück

Hallo lieber Tequila-Joe,

leider kann ich Dir auf Deine Fragen nicht antworten, da es zu fachspezifisch ist. Ich bin im Gesundheitsbereich tätig. Das ist da dann doch anders.

Sorry und viel Erfolg

Hallo Tequila-JOE,

selbständig machen ist eine Spannende Sache. Ich finde es interessant, wenn man eine gute Idee hat oder den Ehrgeiz besitzt sich um alles in der Welt dafür einzusetzen. Ich habe dies noch nicht gewagt, mich nur etwas dafür interessiert, kann aber nicht viel Expertenrat geben.

Finanzbuchhalter ist eine spezielle Berufsgruppe, damit kenne ich mich leider nicht aus. Ich habe höchstens in sozialen Berufen ein bisschen Ahnung. Nun versuche ich trotzdem Deine Fragen, so gut es geht zu beantworten.

  1. Ja, das geht bestimmt. Jeder kann sich so weit ich weiss selbständig machen. Ich kenne jemanden der keinen Berufsabschluss hat, jedoch eine Firma leitet und auch die Löhne für die Angestellten macht. Allerdings hat der eine Verwaltungsfachkraft weil die ihm die Arbeit abnimmt. Ob die Steuerberaterin ist, kann sein, weiss ich aber nicht. Ich weiss nicht ob man das braucht wenn man das selbst auch kann. Zum Prüfen der Abrechnungen aber bestimmt.

2,3) Mit diesem Recht kenne ich mich nicht aus.

  1. Ja, bestimmt.

  2. Wenn man ein Jahr lang berufstätig war, dann gibt einem das Arbeitsamt erst Förderungsgelder wenn man sich selbständig machen will. Vorher nicht.

Auf einer Arbeitsmesse bin ich mal auf einen Stand gestoßen. Nämlich „Bund der Selbständigen“. Wenn man zum Selbständig machen Fragen hat, können die einem bestimmt weiterhelfen. Dazu habe ich Dir die Internetseite ausgesucht. http://www.bds-bayern.de/cms/dokumente/startseite.html

Auch im Arbeitsamt können die einem diesbezüglich sicher weiterhelfen -zumindest Adressen oder Anlaufstellen nennen die weiterhelfen. Vielleicht kann dir auch die Berufsschule, Fragen zur Selbständigkeit beantworten - müssten sie eigentlich können.

Viel Erfolg! Es würde mich interessieren wie Du weitergekommen bist und welche Anlaufstelle Dir weitergeholfen hat.

MfG,
Deep_sea

-----Ursprüngliche Nachricht-----

>Hallo liebe Helfer,
>
>folgende Fragen habe ich und hoffe darauf, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
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>Ich habe letze Woche meine Abschlussprüfung zum Steuerfachangestellten geschrieben, und werde vorraussichtlich auch bestehen :smile:.
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>Meine Fragen sind nun folgende:
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>1. Darf ich mich selbständig machen (in Form einer GmbH)? Ich würde mit einer Arbeitskollegin die 7 Jahre berufserfahrung hat, die Löhne für die Mandanten machen, die im laufe der Zeit zu uns kommen. Ist das rechtens, da ja keiner von uns beiden Steuerberater ist.
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>2. Dürfen wir dann auch die laufenden Geschäftsfälle buchen und an das Finanzamt übermitteln?
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>3. Dürfte ich wenn ich die genehmigung meines Arbeitgebers habe, mich in dem Gebiet des sortieren von Belegen (für die Finanzbuchhaltung) selbständig machen und dementsprechend auch die Kassen für die Mandanten schreiben?
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>4. Ein Freund von mir ist Versicherungsvertreter, dürfte ich den Mandanten vorschlagen, sich von dem Versicherungsverteter ein Angebot einzuholen?
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>5. Werde ich in den Vorhaben (sowohl GmbH als auch Einzelunternehmer) vom Staat in irgendwelcher weise gefördert?
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>Ich bitte die Fragen wenn es geht ausführlich und einzelnd zu beantworten.
>
>Mit freundlichen Grüßen
>
>Tequila-JOE
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Hallo Tequila-Joe,

zu 1) Klar kannst du dich selbstständig machen in GmbH oder welcher Form auch immer. Du kannst das Geschäft als Büroservice deklarieren. Dann sind Lohn- und Finanzbuchhaltung kein Problem.
zu 2) Klar dürft ihr dass, Ihr dürftet auch die Einkommenssteuer machen. Schließlich ist niemand dazu verpflichtet seine Steuer von einem Steuerberater machen zu lassen.
zu 3) Auch hier lautet die Antwort JA. Wie bei 1) schon beschrieben, meldest du dich als Büroservice an, dann kannst du alles vom Fotokopieren bis zum buchen alles machen. Kurz gesagt, alles was in einem Büro so anfällt.
zu 4) Klar darfst du dass, die Mandanten holen sich ja erstmal ein unverbindliches Angebot ein. Du mußt dann nur mit deinem Freund ein Abkommen treffen über das Vermittlungshonorar.
zu 5) Wenn du Arbeitslos gemeldet bist, gibt es Fördermöglichkeiten über das Arbeitsamt. Weiterhin gibt es über die KfW Bank zinsgünstige Kredite zu Existensgründung. Da mir dein Name nun nicht verrät ob du weiblich oder männlich bist, hier ein Tipp. Wenn weiblich (oder dann über die Arbeitskollegin) den Kredit bzw diverse Förderungen beantragen, da Frauen eine größere Förderung und bessere Konditionen bekommen als Männer, da Frauen bei der Existenzgründung erfolgreicher sind als Männer. Eine Einzelunternehmung wäre anfangs bestimmt besser, da ihr dann die Stammeinlage nicht erbringen müßtet.

Da Dein Fall genau ist wie bei mir, kannst du mich auch gerne per Email direkt fragen, da ich das alles schon hinter mir habe. Email: [email protected]

Ich hoffe ich konnte helfen.

LG

Daniela

Hallo ! Hier meine Antworten:

zu 1.) Natürlich geht das. Für ein so genanntes Lohnbüro braucht man keine besonderen Genehmigungen. Ich würde Dir aber die Gründung einer GbR vorschlagen. Eine GmbH ist mit hohen Gründungskosten verbunden. Alles muss notariell abgewickelt werden, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführervertrag, Eintragung ins Handelsregister etc. Dabei hat die GmbH heute keinen besonderen Vorteil mehr, da man bei jeder Finanzierung eine selbstschuldnerische Bürgschaft abgeben muss, womit die Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital ausser Kraft gesetzt wird.

zu 2.) Ja, buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und Online-Übermittlung der USt-Voranmeldungen sind o.k. Aber alle anderen Tätigkeiten, die darüber hinaus gehen, sind den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Also keine Einrichtung der Buchhaltung, keine Jahresabschlüsse, keine Abgabe sonstiger Steuermeldungen etc. Vorsicht bei der Werbung !!! Hier wird man schnell kostenpflichtig abgemahnt, wenn man sich nicht an die Werbeverbote hält. Wie Ihr werben dürft erfahrt Ihr beispielsweise im Internet beim Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (www.bbh.de) Ich empfehle Euch dringend diese Mitgliedschaft, die kostet ca. 95.- pro Jahr und Ihr bekommt ständig aktuelle Infos, Verbilligungen bei Software, günstige Werbeartikel wie Türschilder, Visitenkarten und kostenlose Entwürfe für abmahnsichere Werbeanzeigen. Ausserdem dürft Ihr das Logo vom b.b.h in Euren Briefkopf übernehmen.

zu 3.) ja natürlich, kein Problem. Aber habt bitte im Hinterkopf, dass nach der GoB das Kassenbuch zeitnah, d.h. täglich geschrieben werden muss. In der Praxis wird dies aber nur selten gemacht.

zu 4.) na klar dürft Ihr das, fragt sich nur, ob man sich die Mandanten vergrault, wenn man denen gleich eine Versicherung auf´s Auge drücken will.

zu 5.) Grundsätzlich ja. Über die verschiedenen Fördermittel gibt Euch Eure Hausbank Auskunft. Fragt nach KfW-Mitteln.

So, ich konnte Euch hoffentlich helfen. Viel Erfolg.

mfg

N. Steinhauer

Hallo,

das ist eine komplexe Angelegenheit:

bitte mal schauen unter http://www.potsdam.ihk24.de/produktmarken/starthilfe…

wichtig:
Das Steuerberatungsgesetz erlaubt gemäß § 6 Ziff. 3 und 4 sowie § 8 einem Personenkreis mit besonderen Voraussetzungen an die berufliche Ausbildung, das Kontieren, Erfassen und Auswerten der lfd. Buchhaltung eines Unternehmens anzubieten und durchzuführen. Auch die lfd. Lohnabrechnung bis hin zur Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt gehören zum Leistungsumfang. Beratung und Jahresabschluss bleiben weiterhin in den bewährten Händen Ihres Steuerberaters, der einfach mit den von uns erstellten Daten und Auswertungen weiterarbeiten kann.

Bitte vorab klären ob die Voraussetzungen vorliegen evtl. mit Steuerberater abklären.

Gruß

Hallo,

tut mir leid - mache nur ein bisschen Buchhaltung für Vereine - kann Dir da nicht helfen.

Hi Joe,
ich selbst hatte einmal auf ähnliche Anfragen die Antwort bekommen, ich könne alles machen, solange ich nicht auffällig werde. Ich weiss, dass diese Antwort nicht wirklich weiterhilft. In meiner Funktion fehlt mir aber das Wissen zur exakten Beantwortung. Deshalb rate ich, die Fragen direkt an einen Steuerberater oder an die/eine Steuerberaterkammer zu richten.

Freundliche Grüße
Chris

Hallo,
so viele Fragen auf einmal, naja ich will es mal probieren:
1.: Du kannst dich immer selbständig machen und auch eine GmbH gründen, bedenke 25.000,-- Startkapital! Und man darf sich nicht Steuerberater nennen, sondern nur Lohn- und Kontierungsbüro. Es ist genauso wie im Steuerbüro nur ohne Beratung.
2.: Das setzt doch jeder Mandant voraus! Und alle Programme haben die Funktionen für die Übermittlung der Lohn-Ust-Meldungen.
3.: Solltest du nocheimal gesondert schreiben, entweder selbständig oder nebenberuflich???
4.: Ja, es ist doch nur ein Angebot und kein Vertrag.
5.: Es gibt Förderprogramme, am besten beim Arbeitsamt nachfragen.
Viel Spass, ich drück dir die Daumen für die Prüfung!
Meld dich ruhig, wenn du noch Fragen hast, oder nur so was mit der Selbständigkeit geworden ist.
mfg Horenburg